Frage an Carsten Schneider von Kay S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schneider,
wie werden sie bei der Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung abstimmen?
Nehmen sie die großen Vorbehalte in der Bevölkerung dazu wahr? Kennen sie die Möglichkeiten des (un)absichtlichen Mißbrauchs der erhobenen Daten?
Wie kann ein demokratischer Staat ernsthaft in Erwägung ziehen solch einen Schritt Richtung Überwachungsstaat zu machen?
Die kritischen und durchaus durchdachten Äußerungen hierzu (überall nachzulesen) sollten nicht ungehört bleiben.
Ich bitte sie darum, gegen diesen Gesetzentwurf zu stimmen.
Sehr geehrter Herr Schleicher,
bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag über die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung habe ich am 9. November 2007 für die Regelung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt.
Bereits jetzt werden von den Telekommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten von Telefongesprächen und der Internet-Kommunikation zu Abrechungszwecken gespeichert. Neu an der Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist, dass die Verkehrsdaten der Gespräche zukünftig für 6 Monate von den Unternehmen aufbewahrt werden müssen, um eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten. Die Verkehrsdaten umfassen Angaben darüber, wer mit wem telefoniert hat, wann telefoniert wurde und wie lange – es werden jedoch keine Inhalte von Gesprächen oder E-Mails gespeichert.
Ein Zugriff auf diese Daten von Seiten der Ermittlungsbehörden oder der Staatsanwaltschaft kann es – wie bisher – nur geben, wenn der Verdacht auf eine erhebliche Straftat vorliegt und er zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. Der Richter legt dabei genau fest, welche Daten das Unternehmen aus seinem Bestand herausfiltern und den Strafverfolgungsbehörden übermitteln muss.
Einen von Ihnen befürchteten „Schritt in Richtung Überwachungsstaat“ kann ich nicht erkennen. Zumal diese Daten auch bisher bereits von den Unternehmen gespeichert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Schneider