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Carsten Schneider
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Frage von Ulrich E. •

Frage an Carsten Schneider von Ulrich E. bezüglich Verkehr

Seh geehrter Herr Schneider,

mit Bestürzung habe ich gerade vernommen, dass Sie eine Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale vorantreiben. Für mich als der SPD durchaus Zugeneigtem verabschiedet sich die SPD zunehmend aus der Realität, was der Hamburger Parteitag und Ihre Initiative exemplarisch zeigen.

Nicht nur dass die Pendlerpauschale nicht mehr zeitgemäß ist (immer weniger Menschen sind heute mehr gezwungen ihren Wohnort fernab der Industrie-Arbeitsplätze zu suchen), nein, sie ist natürlich umweltpolitisch eine Katastrophe. Sie fördert direkt das Pendeln. Insofern sollte das Ziel die komplette Abschaffung, nicht die Wiedereinführung sein.

Darüber hinaus gibt es selbstverständlich auch Belastungen von Haushalten in Ballungsgebieten. Ich könnte Sie zynischerweise auffordern, auch eine Haushalts-Pauschale für Orte wie München oder Hamburg einzuführen. Immerhin ist die Miete (von Erwerb nicht zu reden) einer Wohnung in diesen Städten deutlich höher - also sozial ungerecht.

Ich würde gerne von Ihnen wissen, welche Visionen Sie für Verkehrs-, und Stadtplanungspolitik haben. Finanzpolitik ist sicher nicht der einzige Aspekt.

Mit freundlichem Gruß

Ulrich Eickhoff

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SPD

Sehr geehrter Herr Eickhoff,

anders als von Ihnen angenommen, wird eine Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale von der Regierungskoalition nicht vorangetrieben. Auf der Sitzung des Koalitionsausschusses am 4. November 2007 haben sich SPD und CDU/CSU darauf verständigt, die beschlossenen Regelungen der Pendlerpauschale nicht zu verändern. Es bleibt also dabei: Die Große Koalition baut – im Sinne der Haushaltskonsolidierung – bestehende Steuervergünstigungen weiter ab, in diesem Fall in einem Volumen von jährlich 2,5 Mrd. Euro.

Zum Hintergrund: Der Bundestag hat entschieden, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem 1.1.2007 in der Steuererklärung nicht mehr als Werbungskosten anerkannt werden. Wie in vielen anderen europäischen Staaten richtet sich diese Regelung nach dem „Werkstorprinzip“. Ab einer Entfernung von 20 Kilometern bis zum Arbeitsplatz greift eine Härtefallregelung, die Menschen mit einem sehr weiten Weg zur Arbeit unterstützen soll.

Abzuwarten bleibt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den vom Bundestag beschlossenen Übergang zum Werkstorprinzip, die voraussichtlich in 2008 gefällt wird. Bis dahin werden laut einer Ankündigung des Bundesfinanzministeriums Steuerbescheide für 2007 in diesem Punkt für vorläufig erklärt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Carsten Schneider

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