Frage an Carsten Schneider von Marcel W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Schneider,
danke für ihre ausführliche Antwort zu dem Thema Mindestlohn.
In ihrer Antwort schreiben sie, dass in vielen Branchen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz angewendet wird. Aber in vielen dieser Branchen, wie z.B. bei den Reinigungskräften, werden bei eingeführten Mindestlohn gleichzeitig die Arbeitsquoten hochgesetzt, so dass das Personal nicht in der Lage ist, diese während ihrer Arbeitszeit zu erfüllen und somit unbezahlte Überstunden machen muss. Dies führt wiederum dazu, dass der Mindestlohn auf das Niveau vor Einführung des Arbeitnehmer-Entsendegesetz sinkt.
Was ist daran als Erfolg zu werten und wie wollen sie dagegen vorgehen?
Mit freundlichen Grüßen
M. Witcorek
Sehr geehrter Herr Witcorek,
auf Initiative und Druck der SPD gilt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz mittlerweile neben der Baubranche auch für das Gebäudereinigerhandwerk. In beiden Bereichen existiert damit eine faktische Lohnuntergrenze. Dies werte ich für die allein ca. 850.000 Gebäudereiniger als klaren Erfolg. Nach einem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 18. Juni 2007 soll das Gesetz auf weitere Branchen ausgedehnt werden. Die Einführung eines bundesweit flächendeckenden Mindestlohns lehnt die CDU/CSU weiterhin kategorisch ab. Auch mir sind Fälle bekannt, in denen Beschäftigte im Gebäudereinigerhandwerk jetzt unbezahlte Überstunden machen müssen, um die nach Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erhöhten Vorgaben ihres Arbeitgebers zu erfüllen. Die Betroffenen können sich gern an mich wenden; soweit mir dies möglich ist, werde ich ihre Interessen vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Schneider