Frage an Carsten Schneider von Wudtke U. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Wie stehen Sie zur offensichtlichen Ungleichbehandlung und vor allem -bezahlung der Arbeitnehmer in Ost- und Westdeutschland? Die Frage interessiert mich vor allem vor dem Hintergrund der Rolle der Gewerkschaften bei bundesdeutschen Tarifabschlüssen.
Sehr geehrter Herr Wudtke,
vielen Dank für Ihre Fragen zur Tarifautonomie. Die im Grundgesetz garantierte Tarifautonomie hat sich als Grundpfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft bewährt. Tarifverträge ermöglichen flexible Lösungen. Es ist Aufgabe der Tarifparteien, diese Flexibilität gemeinsam weiter zu entwickeln. Gesetzliche Eingriffe in die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie lehne ich daher ab, weil sich faire Flexibilität nicht gesetzlich verordnen lässt.
Zur Tarifautonomie gehören starke Gewerkschaften, weil starke Gewerkschaften für ihre Mitglieder bessere Verhandlungsergebnisse erzielen. Insofern ist der Ost-West-Abstand bei Löhnen und Gehältern auch Folge von nicht hinreichend starken Gewerkschaften. Der Staat kann die Angleichung der Löhne und Gehälter aufgrund der Tarifautonomie außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches nicht beeinflussen. Was jedoch den Öffentlichen Dienst betrifft, so sind wir hinsichtlich der Angleichung auf dem richtigen Weg.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Schneider