Frage an Carsten Schneider von Christian W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schneider,
ich beziehe Arbeitslosengeld 2. Jetzt hat mir mein Vater 85€ Zuschuss für einen Küchenschrank überwiesen.
Jetzt möchte die ARGE wissen, was das für Geld ist.
Nun meine Frage: Kann die Arge das Geld von mir zurückfordern? Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Waidmann,
es existiert eine Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld.
Unter anderem enthält diese Verordnung die Regelung, dass einmalige Einnahmen und Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen, nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, wenn sie jährlich 50 Euro nicht übersteigen.
Die Überweisung von Ihrem Vater in Höhe von 85 Euro fällt nicht unter diese Regelung. Im Hinblick auf die konkreten Rechtsfolgen bitte ich Sie, sich mit Ihrer zuständigen ARGE in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Schneider