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Carsten Schneider
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Frage von Peter B. •

Frage an Carsten Schneider von Peter B. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrte Herr Carsten Schneider,

sicherlich kennen Sie die Debatte um die Größe des deutschen Bundestages, damit meine ich die Anzahl der gewählten Abgeordneten.
Für den mündigen Wähler und Steuerzahler ist es absolut nicht nachvollziehbar, daß man es aus Eigennutz, Machthunger und Arroganz nicht schafft die Anzahl der Abgeordneten zu reduzueren.
Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und die daraus resultierenden Steuereinnahmen werden den Mehrkosten im Milliardenbereich nicht gerecht. Letztendlich bleibt dann nur der "kleine Mann" der das Unvermögen der Politik bezahlt, wie immer.
Das es immer die anderen Parteien sind, die das nicht wollen kann nicht die Antwort sein.

Meine Fragen: Wie stehen Sie zu diesem Thema?
Nehmen Sie Einfluß innerhalb der SPD, um dieses Thema im Sinne des Wählers zu entscheiden?

von P. B.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Busley,

ich danke Ihnen vielmals für Ihre Zuschrift und möchte mich zunächst für die späte Antwort bei Ihnen um Entschuldigung bitten.

Die Frage nach Reformen im Bundestagswahlrecht hat die zurückliegende Legislaturperiode begleitet. Aufgrund der abzusehenden Entwicklungen war eine akute Reform des Wahlrechts notwendig. Der Bundestag könnte sonst an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit stoßen. Der Kompromissfindung in diesem Fall darf rückblickend als “mühsam” beschrieben werden.

Beschlossen wurden im Wesentlichen vier Punkte, die der Vergrößerung entgegenwirken werden und in zwei Schritten erfolgen. Ein bereits dämpfender Effekt für die Wahl 2021 wird zum einen dadurch bewirkt, dass eine Kompensation mit Ausgleichsmandaten erst ab drei Überhangmandaten einsetzt und zum anderen die Überhangmandate einer Partei in einem Bundesland teilweise mit ihren Listenmandaten in einem anderen Bundesland verrechnet werden. Bei der Bundestagswahl 2017 wäre mit diesem Vorgehen eine Absenkung der Gesamtsitze auf bis zu 682 Abgeordnete möglich gewesen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wird die Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 280 vorgenommen. Die kleinere Zahl von Direktmandaten verkleinert den Bundestag nicht nur schon von sich aus, sondern wirkt auch dem Umstand entgegen, dass eine Partei mehr Direktmandate gewinnt als der Landesliste nach dem Zweitstimmenverhältnis zustehen.

Um zu verhindern, dass der Deutsche Bundestag an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit stößt, halten wir eine weitere Reform des Wahlrechts für unabdingbar. Neben den beschlossenen Änderungen, die für die Wahl 2021 und die darauffolgende Wahl dämpfende Wirkungen zeitigen, wurde deshalb auf Drängen der SPD eine Kommission zur Wahlrechtsreform in den gefundenen Kompromiss aufgenommen. Dazu soll die Kommission im nächsten Bundestag Vorschläge unterbreiten und bis zum 30. September einen Zwischenbericht mit Vorschlägen zur Modernisierung des Wahlrechts und der Parlamentsarbeit vorlegen, welchen im Juni 2023 ein Abschlussbericht folgen soll.

Ich bin optimistisch, dass so einer weiteren Vergrößerung des Parlaments entgegengewirkt wird und der Bundestag arbeits- und handlungsfähig bleibt. Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Bundestag bleiben also - in Ihrem Sinne - dran!

Mit herzlichen Grüßen
Carsten Schneider

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