Frage an Carsten Schneider von Jürgen N. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schneider,
aus einer eigenen Erfahrung heraus möchte ich gern wissen:
Werden Geschenke (zu Weihnachten, Geburtstagen) von den Eltern an ihre leider ALG II beziehenden Kinder als Einkünfte der Kinder und damit über Umwegen als Geschenke an den Staat betrachtet ?
Wenn das so ist, kann man seinem Kind nichts mehr schenken ?
mit freundlichen Grüßen
Jürgen Naß
Sehr geehrter Herr Naß,
Geschenke - bspw. zu Weihnachten oder Geburtstagen - werden grundsätzlich nicht als Einkommen im Sinne der Vorschriften zum Arbeitslosengeld II behandelt.
Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn sie dem gleichen Zweck wie die Leistungen nach dem SGB II dienen und sie die Lage des Empfängers - also Ihres Kindes - so günstig beeinflussen, dass zusätzliche Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht gerechtfertigt wären. Ein monatlich geschenkter Geldbetrag, der nachweislich zur Sicherung des Lebensunterhaltes wie bspw. der Ernährung dienen soll, wäre etwa eine solche Ausnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Schneider