Frage an Carsten Schneider von Gerhard S. bezüglich Gesundheit
Ich, selbständig, 59 J. mehrere Jahre nicht krankenversichert , durch nicht bekommener Provision gekündigt ( kein selbstverschulden ), kann ich wieder in meine ehemalige Krankenversicherung ( Schwenninger BKK ) als - freiwillig Versicherter -
eintreten nach Einführung der neuen Gesundheitsreform ?
Mit freundlichem Gruß
Gerhard Schäfer
Sehr geehrter Herr Schäfer,
zukünftig soll für alle eine sogenannte Versicherungspflicht bestehen. Im Umkehrschluss bedeutet dies natürlich, dass Sie grundsätzlich die Möglichkeit haben müssen und haben werden, versicherungsrechtlich adäquat für einen möglichen Krankheitsfall vorzusorgen.
Ihnen als Selbständiger und momentan nicht Versicherter wird es ab dem 1. Juli 2007 möglich sein, sich im bisherigen Standardtarif der PKV zu versichern.
Voraussetzung dafür in bundesgesetzgeberischer Hinsicht ist, dass der Bundesrat dem am 2. Februar 2007 im Bundestag beschlossenen Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) zustimmt und dieses anschließend wie geplant am 1. April 2007 in Kraft treten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Schneider