Frage an Carsten Schneider von Ralph L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schneider
Wie man Medienberichten ( https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/parteienfinanzierung-fraktionen-verfassungswidrig-bundestag-parteien/ ) entnehmen kann, wurde die Summer der Zuweisungen für die Fraktionen nicht nur um den Betrag für die Kosten durch zusätzliche Fraktionen und Abgeordnete erhöht, sondern auch drei Millionen EUR für die Digitalisierung.
Dies verwundert insofern, als gerade Ihre Fraktion lt. der letzten Rechnungslegung ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/037/1903700.pdf ) über 3.7 Mio. EUR an Rücklagen gebildet hat, so dass die Investitionen in diesem Bereich ohne weiteres finanziert wären. Auch die anderen Fraktionen besitzen sehr hohe Rücklagen, so dass ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus dem Bundeshaushalt nicht notwendig erscheint.
Was waren deshalb die Gründe für die Erhöhung der Fraktionszuschüsse und wieso wurden hierfür nicht die Rücklagen benutzt, die nach kaufmännischen Grundsätzen eben für Investitionen, wie diese nun von Ihnen reklamiert werden, gebildet werden?
Darüber wundert mich, dass die Fraktionen Rücklagen in Millionenhöhe bilden, was auf eine erhebliche Überfinanzierung hinweis. Allein Ihre Fraktion hat im vergangenen Jahr einen Überschuss i.H.v. 254.000 EUR ausgewiesen. Normaler Weise müssen private Organisationen, die über Zuschüsse finanziert werden, diese Überschüsse zurückgeben.
Hinzu kommen noch einmal 5 Millionen EUR für Personalrücklagen. Hier ist nachvollziehbar, dass diese in angemessener Höhe für Abfindungen beispielsweise gebildet werden. Dennoch ist diese hohe, die nahe 20 Prozent des Gesamtzuschusses umfasst nicht erläuterbar.
Wozu werden diese hohen Rücklagen gebildet? Wäre es nicht sinnvoll, diese Rücklagen an den Bundeshaushalt zurückzugeben und nur in der wirklich notwendigen Höhe Ihre Fraktion anzusammeln?
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Ältestenrat des Bundestages hat entschieden, die Mittel für die Fraktionen des Bundestages maßvoll zu erhöhen, um die notwendigen zusätzlichen Ausgaben der Fraktionen für digitale Kommunikation und Datensicherheit abzubilden. Cyberattacken wie die im Jahr 2015 haben deutlich gemacht, dass es erheblicher zusätzlicher Investitionen in die IT-Infrastruktur braucht, um die immer intensivere Kommunikation via Internet sicher zu gestalten und sich gegen Angriffe zu schützen. Auch die jüngsten Datendiebstähle und Hackerattacken unterstreichen, dass es zusätzlichen Aufwand bedeutet, digitale Kommunikation sicher und verlässlich zu gestalten.
Neben Rückstellungen, mit denen rechtliche Verpflichtungen der Fraktionen z.B. gegenüber Beschäftigten abgesichert werden, bilden die Fraktionen im Bundestag auch Rücklagen, die dazu dienen, gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zum Personalabbau sozialverträglich zu flankieren und Zeiten längerer Regierungsbildung und ungewisser zukünftiger Rolle der Fraktion (mit oder ohne Oppositionszuschlag) abzufedern. Die Rücklagen halten die Fraktion außerdem handlungsfähig, wenn für aktuelle politische Fragen kurzfristig und unvorhergesehen Mitarbeiter mit besonderer fachlicher Expertise gewonnen werden müssen.
Beste Grüße
Carsten Schneider