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Carsten Schneider
SPD
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Frage von Andreas T. •

Frage an Carsten Schneider von Andreas T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schneider,

nach dem Scheitern der Sondierungsgespräche zwischen Union, FDP und Grünen haben Sie davon gesprochen, die SPD hätte keine Angst vor Neuwahlen. Ich als Wähler und Steuerzahler schon! Sind Sie sich der Gefahr bewusst, dass unter den gegebenen Umständen der Bundestag dann noch weiter aufgebläht werden könnte? Statt der gesetzlich vorgesehenen 598 Parlamentarier sitzen jetzt schon 709 Abgeordnete im Reichstagsgebäude und kosten uns Steuerzahler zusätzliche Millionen, ohne dass wir Steuerzahler dafür ein Mehr an Qualität erwarten dürfen.
Meine Frage: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass noch VOR Ausrufung von Neuwahlen ein neues Bundeswahlgesetz verabschiedet wird?
Hintergrund meiner Frage ist die Tatsache, dass allein durch die Wahlergebnisse in Bayern so viele Überhang- und Ausgleichsmandate enstanden sind, dass es einer Vergrößerung auf 709 Mandate bedurfte, um den Parteienproporz wieder herzustellen. Bei einer Neuwahl dürfte die Diskrepanz zwischen gewonnenen Direktmandaten für die CSU und deren Zweitstimmenergebnis noch größer ausfallen. Ein kleines Rechenbeispiel: Die CSU gewann im September 46 Direktmandate, erreichte durch ihre 38,8% in Bayern aber nur 6,2% der bundesweiten Zweitstimmen (das entspricht bereinigt um den Abzug der unter 5% gebliebenen Kleinstparteien knapp 6,5%). Damit 46 Sitze dem Anteil von 6,5% entsprechen, bedurfte es einer Gesamtzahl von 709 Abgeordneten – simple Mathematik. Nun stellen Sie sich vor, bei Neuwahlen gewinnt die CSU wieder alle 46 bayerischen Direktmandate, aber fällt weiter auf z.B. 35% der Zweitstimmen. Das wären dann bereinigt etwa 5,9% bundesweit. Da wären wir dann schon bei etwa 780 Abgeordneten! Das können Sie nicht ernsthaft wollen. Vor Neuwahlen MUSS ein neues Wahlgesetz her!

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Taeger

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 21. November 2017.

Sie haben Recht, Neuwahlen dürfen keineswegs leichtfertig durchgeführt werden. Deshalb befinden wir uns gegenwärtig in Gesprächen. Allerdings ist es rechtlich nicht möglich, vor Ausrufung von Neuwahlen ein neues Bundeswahlgesetz zu verabschieden. Die Reform des Bundeswahlgesetzes wird uns in den nächsten Jahren beschäftigen, es braucht aber Zeit, um sowohl die verfassungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten als auch die Wünsche aller im Bundestag vertretenen Parteien abzubilden. Denn ein neues Wahlrecht darf große Parteien nicht übervorteilen bzw. kleine nicht benachteiligen und muss einen angemessenen Ausgleich zwischen Direktmandaten und dem Verhältniswahlrecht finden. Verschiedene Ansätze der vergangenen Legislaturperiode sind bislang nicht gelungen.
Wir werden einen neuen Aufschlag machen. Aber der Deutsche Bundestag ist erst einmal gewählt.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Schneider

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