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Carsten Schneider
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Frage von Andreas T. •

Frage an Carsten Schneider von Andreas T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schneider,

im Ergebnis der letzten Bundestagswahl wird das Parlament auf die Zahl von 709 Abgeordneten regelrecht aufgebläht. Die gesetzliche Zahl beträgt lediglich 598! Der Grund für diese Misere liegt im Bundeswahlgesetz mit seiner Festlegung der personalisierten Verhältniswahl, wonach es zu einer Verrechnung von Direktmandaten mit den nach Zweitstimmen zustehenden Gesamtsitzen kommt. Diese Vermengung von Mehrheits- und Verhältniswahl mit Überhang- und Ausgleichsmandaten lässt sich mathematisch eben nur durch eine Vergrößerung des Bundestages realisieren, mit der Folge von zusätzlichen Steuergeldern für Abgeordnete, Mitarbeiter und Räumlichkeiten.
Meine Frage an Sie lautet: Wäre es nicht an der Zeit, ein wirklich neuartiges Bundeswahlgesetz auszuarbeiten?
Ich hätte da auch schon einen Vorschlag: Einführung eines Grabenwahlsystems mit Festlegung der Abgeordnetenzahl auf exakt 597. Über 199 neu zurecht zu schneidende Wahlkreise wird ein Drittel davon mit Direktmandaten besetzt, wobei aus Legitimierungsgründen zum Gewinn die absolute Mehrheit erforderlich sein sollte, ggf. mit Stichwahl der beiden Bestplatzierten zwei Wochen später. Es kann nicht sein, dass mit knapp über 20 % der Erststimmen ein Direktmandat errungen werden kann! Die übrigen 398 Sitze (zwei Drittel des Bundestages) werden nach Zweitstimmenanteilen der Parteien vergeben ohne Anrechnung der Direktmandate. Um auch hier Zusatzmandate durch Diskrepanzen der umständlich berechneten Ober- und Unterverteilung auszuschließen, schlage ich eine Sitzzuteilung ausschließlich nach Landesergebnissen vor, wobei im Vorfeld die Abgeordnetenzahl jeBundesland festgelegt wird. Das bundesweite Zweitstimmenergebnis einer Partei diente damit nur noch als Nachweis des Überspringens der 5%-Hürde, aber nicht mehr als Berechnungsgrundlage für die Gesamtsitze dieser Partei. Da es keine Verrechnung mehr zwischen Direktmandaten und Listenmandaten gibt, sollte auch die Grundmandatsklausel entfallen.

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Sehr geehrter Herr T.,

zunächst vielen Dank für Ihre Nachricht zu den Effekten des Wahlrechts auf die Größe des Bundestages und Ihren interessanten Vorschläge zu möglichen Änderungen. Ich bitte die verspätete Beantwortung zu entschuldigen, verweise aber auch auf meine Antwort zu Ihrer zweiten Anfrage zur gleichen Thematik.
Ich stimme Ihnen zu, es besteht erheblicher Änderungsbedarf, der beseitigt werden muss, um so schnell wie möglich und nachhaltig eine weitere Vergrößerung des Plenums zu verhindern.
Aktuell bearbeitet die sogenannte Wahlrechtskommission unter Leitung des Präsidenten des Bundestages Dr. Wolfgang Schäuble verschiedene Reformmodelle, die zwischen Vertretern aller Fraktionen beraten werden.

Beste Grüße aus der Andreasstraße!
Carsten Schneider

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