Frage an Carsten Schneider von Christian B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schneider
Ein für mich sehr wichtiges Thema sind die Abschaffung der Hartz 4 Sanktionen, jedoch bin ich gegenüber den einzigen beiden Parteien die das vertreten (Grüne & Linke) aufgrund anderer Positionen die diese vertreten eher skeptisch.
Meine Frage, beziehungsweise Bitte an Sie wäre, ob Sie sich dafür einsetzen würden die Hartz 4 Sanktionen abzuschaffen?!
Viele Menschen in diesem Land wären Ihnen dankbar wenn diese drakonischen Sanktionen abgeschafft werden würden und es stattdessen (finanzielle) Anreize gäbe eine Arbeit aufzunehmen! Zum Beispiel könnte man es so regeln das man einen gewissen Teil des Arbeitslosengeldes behalten darf wenn man arbeiten geht oder das es andere Arten des Zuverdienst gäbe ohne die Androhung das man unter das Existenzminimum sanktioniert werden könnte.
Wäre so ein System nicht auch humaner? Denn nur wer abgesichert ist kann sich wirklich frei entfalten!
Unternehmen wie Microsoft, Apple und andere wissen das man ihre kreativen Köpfe nicht dazu zwingen kann auf gute Ideen zu kommen, denn diese kommen nur, wenn genügend Freiraum vorhanden ist und man auch nicht dafür bestraft wird wenn man mal keine Ideen hat... wieso sollte es also für Hartz 4 Empfänger anders sein? Wieso sollen Arbeitslose unter Androhungen des Existenzverlustes und der Obdachlosigkeit dazu gedrängt werden Leistung zu erbringen?
Das Wohlergehen eines Volkes lässt sich nicht nur aus einer größtmöglichen Zahl vor dem Bruttosozialprodukt ableiten.
Vielen Dank
Christian Bahlmann
Sehr geehrter Herr Bahlmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Hartz IV-Sanktionen. Über Art und Umfang dieser Sanktionen wird immer wieder diskutiert. Deshalb fand im vergangenen Jahr eine Anhörung von Sachverständigen im Deutschen Bundestag zu diesem Thema statt. Das Ergebnis der Sachverständigen war, dass Sanktionen durchaus sinnvoll sind und wirken.
Ich bin der Meinung, dass im Fall der Anwendung dieser Sanktionen mehr auf den Einzelfall Rücksicht genommen werden sollte. Das bisherige System der Sanktionsmöglichkeiten ist sehr starr. Das Ziel in der Zusammenarbeit von Jobcenter und Leistungsempfänger ist die Wiedereingliederung des Hilfeempfängers in den Arbeitsmarkt. Und auf dieses Ziel hin sollte die Möglichkeit von Sanktionen ausgerichtet sein – es geht nicht darum zu bestrafen, sondern um den Erfolg des Eingliederungsprozesses. Den Grundsatz des Forderns und Förderns halte ich für richtig: Er sollte aber von beiden Seiten – dem Jobsuchenden und dem Hilfeempfänger – beachtet werden.
Deshalb halte ich es für sehr wichtig, hier Beratung und Information zu stärken. Zum Beispiel sollten die Leistungsberechtigten besser über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Nur eine gute Beratung trägt dazu bei, auch wirklich Einvernehmlichkeit bei der Eingliederungsvereinbarung zu erreichen. Dann braucht es gar keine Sanktionen.
Bei Konflikten darüber, wie die Eingliederungsvereinbarung konkret ausgestaltet wird, schlägt die SPD vor, eine Ombudsstelle einzurichten. Eine solche Schlichterstelle kann zum einen dabei helfen, bereits im Vorfeld mögliche Konflikte in der Zusammenarbeit von Jobcenter und Leistungsempfänger auszuräumen. Und zum anderen kann ein Schlichter im Konfliktfall dann als neutrale Vermittlungsstelle zwischen beiden Parteien zu einer Lösung beitragen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hält einige der derzeitigen Sanktionsmöglichkeiten für änderungsbedürftig: So lehnt meine Fraktion eine Sanktionierung bei den Kosten der Unterkunft ab. Meiner Meinung nach ist es auch nicht richtig, dass Personen unter 25 Jahren mit strengeren Sanktionen belegt werden können als Ältere. Ein solches Sonderrecht für die Gruppe der Unter-25-Jährigen lehne ich ab.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Schneider