Frage an Carsten Schneider von Martin A. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Schneider,
warum stimmten Sie heute gegen ein Verbot der Fracking-Technologie? Was erhoffen Sie sich davon einer andernorts offenbar sehr umwelt- und damit auch menschenschädigenden Technologie die Tür nach Deutschland zu eröffnen? Welche Abwägung aus Chancen und Risiken, welche Verantwortung, welche Hoffnung bildete Ihre Entscheidungsgrundlage? Wie werden wir und als Verantwortungsträger auch Sie die Schäden und Risiken abwenden können?
Sehr geehrter Herr Arnold-Schaarschmidt,
der Bundestag hat im Juni ein Verbot des unkonventionellen Fracking beschlossen. Forschung im Bereich des Fracking ist nur möglich nach einer Zustimmung des betroffenen Bundeslandes.
Zu den Regelungen im Einzelnen: Die SPD-Bundestagsfraktion hat – auf der Grundlage des Koalitionsvertrages mit CDU und CSU – durchgesetzt, dass es jetzt eine doppelte Sperre gibt gegen ein Fracking wie es in den USA angewandt wird. Zum einen gibt es ein unbefristetes Verbot, das Ende 2021 vom Bundestag überprüft werden soll. Nur eine Mehrheit des Bundestages kann das Verbot wieder aufheben – sonst besteht das Verbot weiter. Bis dahin können maximal vier Probebohrungen durchgeführt werden. Zum anderen haben – als zweite Absicherung – die Bundesländer jeweils die Möglichkeit, diese Probebohrungen zu untersagen.
In Deutschland, hauptsächlich in Niedersachsen wurde über fünfzig Jahre hinweg ebenfalls eine Art Fracking betrieben, die sich aber fundamental von dem Fracking unterscheidet, das wir aus den USA kennen. Ohne diese Art des zusätzlichen Frackings in der herkömmlichen Erdgasförderung würde diese über kurze Zeit zum Erliegen kommen.
Auch die herkömmliche Erdgasförderung ist mit Risiken verbunden. Das Ziel der SPD war und ist es aber nicht, die Erdgasförderung in Deutschland komplett zu beenden. Mit dem neuen Gesetzespaket gibt es jetzt aber neue Regelungen auch für diese Form der bisherigen Erdgasförderung in Deutschland. Dazu gehören mehr Prüfungen auf umweltverträgliche Formen der Förderung und der Entsorgung von Abfällen und eine bürgerfreundlichere Regelung bei Erdbebenereignissen durch eine Umkehrung der Beweislast. Für die öffentliche Wasserversorgung haben wir erreicht, dass Bohrungen in allen Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen, wie in Talsperren und natürlichen Seen, Fracking jeglicher Art generell ausgeschlossen sind.
Mit dem Beschluss des Gesetzespaketes im Bundestag hat die SPD ein „Stoppschild“ gegen Fracking in Deutschland gesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Schneider