Frage an Carsten Schneider von Brigitte S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schneider,
in Ihrem Schreiben vom ..... fragten Sie mich u.a.:
"Wissen Sie, dass Herr Meißner gar nicht mehr als Arzt arbeiten darf"?
Hierzu möchte ich nun umgekehrt Sie fragen:
Was war der Zweck Ihrer Frage? Haben Sie schon einmal mit dem Betroffenen gesprochen? Kennen Sie die behaupteten Gründe für das Berufsausübungsverbots und den (veröffentlichten: Link 1) Inhalt der Klage gegen die Anordnung des Ruhens der Approbation? Kennen Sie vielleicht auch annehmbare - "lupenrein politische" - Hinter-Gründe des Berufsausübungsverbots? Wissen Sie z.B., weshalb MdB Armin Schuster (CDU Baden-Württemberg) auf die vor einem Vierteljahr ausgesprochene Bitte nicht reagiert, den Stand hinsichtlich der -von Herrn Meißner am 18.6.2013 beantragten- Ermittlungen gegen Obama in Erfahrung zu bringen (Link 2)? In der Anzeige bzw. dem Antrag geht es ja auch um ethische bzw. Grundrechts-Probleme / befremdliche Prozeduren in der Jugendhilfe und in der Medizin, zumal in der Psychiatrie in Deutschland (Vorwurfspunkte 5-7). Haben Sie - angesichts des Schweigens der Presse- Interesse daran, von mir als Zeugin zu erfahren, ob und ggf. was am 8. Juli 2014 zum Termin beim Verwaltungericht Gera überhaupt inhaltlich verhandelt wurde? Ich bitte Sie um Mitteilung Ihres genauen Kenntnisstandes, am besten nach Rücksprache mit dem Betroffenen, dessen Kontaktdaten ja veröffentlicht sind (3).
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Schneider
-ehemaliges SPD-Mitglied-
Arbeitsgruppe Recht / Psychiatriemißbrauch
1) http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/30.04.2013%20Klage%20mit%20Anlagen,%20Sendebericht.pdf
2) http://www.abgeordnetenwatch.de/armin_schuster-778-78473--f425322.html#q425322
3) z.B. in besagter Anzeige: http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/18.06.2013%20Fax%20an%20Staatsschutz%20Eberswalde%20Strafanzeige%20Obama.pdf
Sehr geehrte Frau Schneider,
ein gesundes neues Jahr wünsche ich Ihnen.
Mit dem erwähnten Schreiben habe ich Ihnen zu einer Angelegenheit geantwortet, mit der sich unabhängige Gerichte und andere sachlich zuständige Stellen beschäftigen. Meine Antwort enthielt nicht eine einzige Frage; Ihre Behauptung ist also falsch. Bei Ihrem Anliegen kann ich Ihnen, wie bereits mitgeteilt, nicht behilflich sein; dies ist meine abschließende Äußerung in dieser Sache.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Schneider