Frage an Carsten Schneider von Conni B.
Herr Schneider, ich hätte eine Frage an Sie.
Sie haben gegen die Ablehnung der Schiedsgerichte gestimmt. Warum? Wenn dieser Insvestorenschutz tatsächlich zwischen der EU und den USA bzw. Kanada beschlossen wird, was für Gesetze zum Wohle des Volkes, wie höherer Verbraucherschutz,Umweltschutz, bessere Arbeitnehmerrechte und höhere Sozialstandards usw. können vom Bundestag noch durchgesetzt werden, ohne dass die Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein US oder kanadisches Unternehmen seinen verloren geglaubten Schadenersatz vor einem nichtöffentlichen Schiedsgericht durchboxt? Der Steuerzahler ist ja derjenige, der den Schadenersatz trägt. Und die Gegenfrage, welche Gesetze können dann nicht mehr verabschiedet werden? Soll ich mich als Bürger dieses Landes dann tatsächlich fragen, ob ich lieber ein besseres fortschrittlicheres Leben will oder ob es besser ist darauf zu verzichten, weil es dem Steuerzahler und dem Staatshaushalt aufgrund der Schadenersatzklagen zu teuer wird? Wenn Sie wirklich wollen, dass die SPD sich von der CDU abhebt und die nächste Wahl gewinnen soll, dann ist das in dieser Legislaturperiode jetzt die Chance sich von der CDU positiv abzugrenzen. Erheben Sie Ihre Stimme gegen TTIP und CETA solange dieser Investorenschutz in irgendeiner Form enthalten ist. Die USA ist auch so an einem Freihandelsabkommen mit der EU interessiert. Die USA ist auch von der EU abhängig und kann auch nicht ohne EU wirtschaftlich überleben. Freihandel und Angleichung von Standards an das jeweils fortschrittlichere ist in Ordnung, aber der Investorenschutz hebelt die Demokratie und die Souveränität der einzelnen Länder aus. Wozu brauchen wir dann noch eine Regierung und Abgeordnete, wenn denen ihr Handeln durch solch einen Investorenschutz dermaßen eingeschränkt wird? Seien Sie mutig und überraschen Sie ihre Partei und uns alle positiv.
Sehr geehrte Frau Berg,
Investitionsschutzvorschriften sind im Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU aus meiner Sicht grundsätzlich nicht erforderlich und sollten nicht mit dem TTIP eingeführt werden. In jedem Fall sind Investor-Staat-Schiedsverfahren abzulehnen. Dazu gibt es einen klaren Beschluss des SPD-Parteikonvents (www.spd.de), den ich teile. Um meine ablehnende Haltung zu manifestieren, muss ich mich daher keinen Initiativen anderer Parteien anschließen. Im Übrigen geht es bei den noch laufenden Verhandlungen zum TTIP nicht darum, bestehende Standards gegenseitig zu unterbieten. Die jeweils geltenden Regelungen sollen aber kompatibler werden. Dies bedeutet jedoch keinesfalls, den kleinsten gemeinsamen Nenner zu suchen, sondern sich dort anzunähern, wo sich ohne Abstriche beim Verbraucherschutz bürokratische Hemmnisse reduzieren lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Schneider