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Carsten Schneider
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Frage von Thorsten P. •

Frage an Carsten Schneider von Thorsten P. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Schneider,

in dieser Woche will der Bundestag über den Bundeshaushalt für 2015 beraten. Im Entwurf des Haushaltsausschusses ist eine Etaterhöhung für den Bundesnachrichtendienst (BND) um 55,8 Millionen Euro im Vergleich zu 2014 vorgesehen. Bis 2020 ist eine Etaterhöhung von insgesamt 300 Millionen Euro geplant.

Die zusätzlichen Mittel sollen für Programme verwendet werden, die die Fähigkeiten des BND zur Internetüberwachung deutlich erweitern. Sie umfassen die Ausspähung sozialer Netzwerke, Computersabotage und das Einbrechen in fremde Netze.

Dem BND wird damit eine noch umfangreichere Massenüberwachung im Ausland ermöglicht, obwohl ihm dafür jegliche gesetzliche Grundlage fehlt. Schon heute verletzt der BND fortlaufend die Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz, die auch für Menschen im Ausland gelten.

Der aktuelle NSA-Untersuchungsausschuss zeigt anschaulich die Grenzen der parlamentarischen Kontrolle des BND auf. Sowohl der BND als auch die Regierung verweigern eine zufriedenstellende Auskunft an den Ausschuss unter anderem aus Gründen der "exekutiven Eigenverantwortung" oder der "Wahrung des Staatswohls" - damit ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Dem regulären Parlamentarischen Kontrollgremium ergeht es nicht anders.

Welche Gründe verleiten Sie angesichts dieser Problematiken dazu, dem BND noch umfangreichere Handlungsmöglichkeiten einzuräumen?

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Peters

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Sehr geehrter Herr Peters,

bezugnehmend auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen bestätigen, dass der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt an den Bundesnachrichtendienst (BND) von 558,59 Millionen Euro in diesem auf 615,56 Millionen Euro im kommenden Jahr steigen wird.

Darüber hinausgehende Auskünfte kann ich Ihnen leider nicht geben, da der Haushalt des BND vom Vertrauensgremium des Deutschen Bundestages gemäß § 10a der Bundeshaushaltsordnung beraten und gebilligt wird. Die Mitglieder dieses Gremiums sind zur Geheimhaltung aller Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekanntgeworden sind.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Schneider

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