Frage an Carsten Schneider von Ottmar M.
Guten Tag Herr Schneider,
Ihre Antwort auf die Fragen von Herrn Berger vom 8.10.14 ist völlig unklar und hilft nicht weiter. Sie erklären, der Antrag zu CETA und TTIP wäre zum falschen Zeitpunkt gekommen, weshalb Sie ihn abgelehnt haben. Das ND (11.10.14) berichtet,daß EU-Kommissar de Gucht auf einer Veranstaltung vom 9.10.14 erklärte, an CETA werde „kein Jota“ mehr geändert, weil die Bundesregierung selbst die „Investitionsschutzrechte verankert habe.“ Das widerspricht nun wohl dem Beschluß der SPD, auf den Sie verweisen, der ohnehin nur eine Absichtserklärung ist! Auch sonst ist auf der website der SPD wenig Konkretes über CETA / TTIP zu erfahren! Alles nur unverbindliche Absichtserklärungen! Was will die SPD denn nun konkret dagegen tun bzw. welchen Anteil hat das SPD-geführte Wirtschaftsministerium an den "verankerten Investitionsschutzrechten"? Wenn Sie erklären, erst die fertigen Abkommen im Bundestag diskutieren zu wollen heißt das ja wohl, daß sämtliche nationalen Parlamente dies ebenso wollen? Heißt das nicht auch, daß sämtliche Staaten Änderungswünsche haben können? Wie, Herr Schneider, sollen die denn in ein „fertiges“ Abkommen Eingang finden? Erläutern Sie das bitte! Was soll passieren, wenn die EU-Staaten sich dann untereinander nicht einig sind bzw. Kanada oder die USA mit den Änderungswünschen nicht einverstanden sind? Was passiert mit den Absichtserklärungen der SPD, wenn im Bundestag die CDU ja zum Abkommen sagt und die SPD nein? Was soll die Diskussion im Bundestag, wenn die EU-Kommission erklärt, am Abkommen wird „kein Jota“ mehr geändert? Ist überhaupt schon geklärt, wie und wer dieses Abkommen überhaupt ratifizieren soll?
O. Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
die SPD hat sich klar zu TTIP positioniert; mit abschließenden Verhandlungsergebnissen ist frühestens Ende 2015 zu rechnen. Die politischen Entscheidungen auf europäischer und nationaler Ebene würden erst in den Jahren danach, also 2016/17 erfolgen. Das Freihandelsabkommen mit Kanada ist zwar bereits deutlich weiter fortgeschritten, aber noch nicht paraphiert worden. Die SPD erachtet den Prozess noch nicht als abgeschlossen. Damit ist es möglich, sich noch für Nachbesserungen bei CETA politisch einzusetzen.
Bundeswirtschaftsminister Gabriel hat für die Bundesregierung bereits grundsätzlich deutlich gemacht, dass spezielle Vorschriften zum Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren in Freihandelsabkommen zwischen Staaten mit entwickeltem Rechtssystem nicht erforderlich sind und nicht eingeführt werden sollten. Deswegen sind Schiedsgerichte überflüssig. Die Bundesregierung hat diese Auffassung im Zusammenhang mit den Verhandlungen zu CETA gegenüber der EU-Kommission und in den Ratsgremien wiederholt vorgetragen und deutlich gemacht, hierfür auch weiterhin einzutreten.
Ungeachtet dieser Auffassung, dass spezielle Regelungen zum Investitionsschutz grundsätzlich nicht erforderlich sind, kommt ein nun vorgestelltes Gutachten zum Investorenschutz (mehr Infos unter http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=655700.html) speziell bei CETA zu dem Schluss, dass die darin vorgesehenen Investorenschutzbestimmungen den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nicht stärker einschränken, als es durch die bestehenden Vorschriften des deutschen Rechts der Fall ist. Demnach bleibe der durch CETA gewährte völkerrechtliche Schutz kanadischer Investitionen in einigen Punkten deutlich hinter dem deutschen Verfassungs- und Unionsrecht zurück. Das heißt, dass Investoren in Deutschland nicht erfolgreich gegen die dem Allgemeinwohl dienenden Gesetze klagen können. Im Hinblick auf den Marktzugang scheide die Anrufung eines Schiedsgerichts sogar aus. Das Gutachten kommt somit zu dem Schluss: Der gesetzgeberische Handlungsspielraum zum Schutz öffentlicher Interessen wie nationale Sicherheit, Umwelt, öffentliche Gesundheit bleibe gewahrt.
Die politischen Entscheidungen zu CETA im Europäischen Rat und Europäischen Parlament stehen frühestens Ende 2015 an. An eine Zustimmung auf europäischer Ebene schließt sich eine Ratifizierung in allen 28 EU-Mitgliedstaaten an, was erfahrungsgemäß mindestens 2 Jahre dauern dürfte. Da es sich bei CETA nach der Rechtsauffassung der Bundesregierung um ein sogenanntes „gemischtes Abkommen“ handelt, muss die Beschlussfassung im europäischen Rat einstimmig erfolgen und müssen in Deutschland letztlich Bundestag und Bundesrat dem Abkommen zustimmen.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Schneider