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Carsten Schneider
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Frage von Gunnar S. •

Frage an Carsten Schneider von Gunnar S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schneider
Leider hört man die Kommunen mehr und mehr über deren Finanzknappheit klagen. Der Haushalt ist praktisch immer ausgereizt und muss irgendwann meist durch einen Nachtragshaushalt wieder aufgefangen werden. Dabei sind viele Kommunen hoch verschuldet.
Anschliessend an eine bzgl. MwSt. weiter oben gestellte Frage möchte ich eine in den USA praktizierte Idee aufgreifen und eine Umsetzung für Deutschland anregen.

Kommunen in den USA ist die Möglichkeit gegeben eine sogenannte "Option Sales Tax" auf die normale Mehrwertsteuer in Höhe von bis zu einem Prozent aufzuschlagen. Diese zusätzliche Steuer wird immer Zweckgebunden und nur für die Dauer der Finanzierung dieses Zwecks erhoben.
Generell hat die Deutsche Bevölkerung sicherlich ein eher geringes Interesse an Steuererhöhungen und im Moment ist eine solche lokale Option sicherlich schwer mit der deutschen Steuergesetzgebung vereinbar. Ich kann mir aber vorstellen das eine geringfügig erhöhte MwSt. die zweckgebunden in der eigenen Kommune verwendet wird in breiter Masse der Bevölkerung getragen werden würde, da hier einmal eine direkte Verbindung von Steuer und Verwendungszweck zu sehen wäre.

Wie stehen Sie zu einer solchen Idee und gab es dahingehend schon einmal Bestrebungen in Deutschland?

Vielen Dank für eine Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
G. Schröder

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Sehr geehrter Herr Schröder,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern beantworte.

Mir sind bislang keine Bestrebungen in Deutschland bekannt, einen kommunalen Aufschlag zur Umsatzsteuer möglich zu machen. Die Umsatzsteuer ist nach dem Grundgesetz eine der Gemeinschaftssteuern, deren Aufkommen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt wird. Ein Hebesatzrecht gibt es nicht – und es dürfte auch schwer einzuführen sein. CDU/CSU haben Steuererhöhungen in dieser Legislaturperiode abgelehnt. Zudem ist das Aufkommen aus der Umsatzsteuer sehr unterschiedlich verteilt, vielen finanzschwachen Kommunen könnten Sie so nicht helfen, ihre Einnahmen zu verbessern. Die Kommunen haben andere eigene Einnahmequellen wie z. B. die Gewerbesteuer oder die Grunderwerbsteuer, die sie nutzen können. Bestrebungen der Kommunen, einen Hebesatz auf die Umsatz-steuer einführen zu wollen, kenne ich nicht.

Die kommunalen Finanzen wollen wir an anderer Stelle entlasten. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, ab dem Jahr 2018 die Kommunen um 5 Milliarden Euro zu entlasten, indem der Bund über ein Bundesteilhabegesetz einen Teil der Kosten für die Eingliederungshilfe behinderter Menschen übernimmt. Zudem haben wir die Städtebauprogramme des Bundes deutlich aufgestockt und etwa eine halbe Milliarde Euro zusätzlich für den Aufbau von Kinderbetreuungsplätzen bzw. Kitas zur Verfügung gestellt – zuzüglich weiterer 200 Millionen Euro in den Jahren 2016 und 2017 für den Kita-Betrieb.

Darüber hinaus wird eine Arbeitsgruppe der Koalition diskutieren, wie die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geregelt werden können. Das betrifft im Wesentlichen die Zukunft des Solidaritätszuschlags ab 2019, aber auch alle anderen Fragen. Wir wollen hier bis Ende 2015 zu einer einvernehmlichen Lösung finden. Die Kommunen sind an diesen Arbeiten beteiligt.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Schneider

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