Frage an Carsten Schneider von Kurt V. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Schneider,
ich möchte Ihnen nur kurz einige konkrete Fragen stellen, die um das Thema Euro und Eurorettung kreisen:
> Was müsste eintreten oder gegeben sein, dass Sie weiteren sogenannten Rettungsmassnahmen nicht mehr zustimmen?
> Wie hoch sind die Bürgschaftsverpflichtungen der Bundesrepublik aus allen bereits beschlossenen Rettungsmassnahmen/Paketen/Fazilitäten, wenn die Länder Griechenland, Portugal, Zypern und Irland den auf sie entfallenden Bürgschaftsverpflichtungen nicht nachkommen können? Angabe in Mrd. € erwünscht.
> Halten Sie eine Rückkehr zu einem konsequenten No-bail-out (mit allen Konsequenzen!) für angebracht?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits jetzt.
MfG
Kurt Veigel
Sehr geehrter Herr Veigel,
auf Ihre Mail antworte ich Ihnen gern.
Ich kann nicht darüber spekulieren, wie die SPD-Bundestagsfraktion bei künftigen Rettungsmaßnahmen abstimmen wird. Wir haben das stets vom Einzelfall abhängig gemacht. Wir haben den Finanzhilfen für Griechenland, Irland und Portugal, später auch Spanien und Zypern zugestimmt, weil die Bedingungen und Auflagen erfüllt waren, die im EFSF-Vertrag, im ESM-Vertrag und in den deutschen Zustimmungsgesetzen normiert sind. Wir lehnten hingegen immer ab, dass Banken direkt Geld aus dem ESM zur Rekapitalisierung erhalten können. Bundeskanzlerin Merkel hat das zugesagt, scheut sich aber vor einem notwendigen Gesetzgebungsverfahren vor der Bundestagswahl. Das ist unredlich.
Die genauen Zahlen und Beträge zu den Bürgschaften Deutschlands, sowohl den zugesagten als auch den bereits belegten, können Sie der Seite des Bundesfinanzministeriums entnehmen
( http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/Stabilisierung_des_Euro/Zahlen_und_Fakten/europaeische-finanzhilfen-efsf-efsm.html ). Ich habe aber stets darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Haftung Deutschlands viel höher liegt, knapp über einer Billion Euro insgesamt, weil durch das zu späte und zu zögerliche Handeln der Bundesregierung die EZB als „Feuerwehr“ einspringen musste und gezwungen war, große Risiken zu übernehmen. Für Verluste haften die nationalen Zentralbanken, also auch die Bundesbank, und für die haftet der Bundeshaushalt.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Schneider