Frage an Carsten Schneider von Jan P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schneider!
Bei meiner Anfrage an Frau Nahles wurde erwähnt das Sie sich mit dem Thema Beamtenpensionen beschäftigen. Ich Stelle Ihnen den gleichen Text zur Verfügung wie Frau Nahles ihn erhalten hat.,
Es war ein Beamter, der gerichtlich durchgesetzt hat das die Renten von Arbeitern und Angestellten versteuert werden. Der Beamte muß es ja auch! Jetzt soll nach der Versteuerung die Rente noch gekürzt werden von 51auf ggf. 43%. Dieses alles sind große Einschnitte die der Arbeiter und Angestellte hinnehmen muß. Von Kürzungen bei den Pensionen höre ich nichts oder ist das an mir vorbeigangen? Meine Frage ist, was werden die Beamten mit ihren Pensionen von über 70% , mit Pensionkürzungen dazu beitragen um für den Bürger eine auf Dauer finanzierbare Lösung zu finden.
Wieso kann bei den Arbeitern und Angestellten eine schnelle Absenkung der Renten durchgesetzt werden? Bei den Beamten macht es anscheinend sehr viel Schwierigkeiten oder liegt an der Beamtenlobby, die überall vertreten ist?
Sehr geehrter Herr Prott,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema „Beamtenpensionen“.
Gesetzlich ist kein Rentenniveau von 43 Prozent vorgeschrieben, wie Sie schreiben. Das Standard-Rentenniveau hat sich seit der Einführung der dynamischen gesetzlichen Rente 1957 sehr unterschiedlich entwickelt. Das Standard-Rentenniveau liegt nach Schätzung der Deutschen Rentenversicherung Bund in den alten Bundesländern bei etwa 46 Prozent des Brutto-Standard-Rentenniveaus, das entspricht etwa 50 Prozent „Netto vor Steuern“. Die zentralen Fragen, wie ein Mindestsicherungsniveau garantiert und vor allem Altersarmut vermieden werden kann, waren in den vergangenen Monaten Gegenstand ausführlicher Diskussionen. Die SPD hat auf ihrem Parteikonvent am 24. November 2012 ein Konzept verabschiedet.
Sie haben Recht, dass die Beamtenpensionen davon erheblich abweichen. Das Ruhestandsniveau für Beamte, die pensioniert werden, sinkt zwar von knapp 73 Prozent auf 61 Prozent des letzten Grundgehalts vor der Pensionierung, ist damit aber in jedem Fall erheblich besser als die Rente. Dieses Systematik wird mit der Grundkonstruktion des Berufsbeamtentums begründet, ich halte sie aber für unzureichend.
Politisches Ziel muss bleiben, die Renten und die Pensionen in einem angemessenen Verhältnis zueinander zu halten. Dies ist gegenwärtig nicht der Fall. Jede Reform der Rentenpolitik muss meines Erachtens auch eine Reform der Pensionssysteme zumindest für den Bund vorsehen, die Länder entscheiden dies in eigener Verantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Schneider