Frage an Carsten Schneider von Dieter F. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Schneider,
da Sie der haushaltspolitische Sprecher der SPD im deutschen Bundestag sind, werden Sie mit dem Sachverhalt der BVerG-Entscheidung vom 12.09.2012 sicher detailliert vertraut sein.
Der Zweite Senat des BVerfG forderte mit seiner Entscheidung, die völkerrechtliche Sicherstellung
a) der Haftungsbeschränkung für sämtliche Zahlungsverpflichtungen der BRD auf 190.024.800.000 Euro, welche nur mit Zustimmung des deutschen Vertreters in den ESM-Gremien zu höheren Zahlungsverpflichtungen führen darf.
b) dass die Unverletzlichkeit der Unterlagen und die Schweigepflicht der für den ESM tätigen Personen einer umfassenden Unterrichtung des Bundestages nicht im Wege stehen darf.
In beiden Fällen muss seitens der BRD zum Ausdruck kommen, dass man insgesamt nicht an den ESM-Vertrag gebunden sei, wenn die geltend gemachten Vorbehalte unwirksam sein sollten.
Wie wurde die völkerrechtliche Sicherstellung der BVerfG-Auflagen umgesetzt?
Welche ESM-Vertragsunterlagen wurden von Bundespräsident Gauck an welcher Stelle unterschrieben?
Wodurch ist das Einverständnis der restlichen ESM-Mitglieder zu den Auflagen des BVerfG dokumentiert und völkerrechtlich sichergestellt?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Fritsch
Sehr geehrter Herr Fritsch,
die Bundesregierung hat einen entsprechenden völkerrechtlicher Vertragsvorbehalt erklärt. Das heißt, der ESM-Vertrag wurde um eine entsprechende Protokollerklärung ergänzt, die zusammen mit der Ratifikationsurkunde hinterlegt wurde. Deutschlands Vertragspartner haben dem Vorbehalt schriftlich zugestimmt und damit ihre Zusicherung gegeben, dass die von Ihnen angesprochenen Punkte bzw. die Auflagen des Bundesverfassungsgerichtes erfüllt werden.
Unterschrieben hat Bundespräsident Joachim Gauck den ESM-Vertrag, das dazugehörige Ratifizierungsgesetz und das entsprechende Finanzierungsgesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Schneider