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Carsten Schneider
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Frage von Helmut O. •

Frage an Carsten Schneider von Helmut O. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schneider,

in den Medien wird derzeit diskutiert, ob der ESM mit einer Banklizenz ausgestattet werden soll.
Er könnte dann Staatsanleihen angeschlagener Eurostaaten kaufen und diese bei der EZB als Sicherheit für neue Kredite hinterlegen, mit denen er wieder Staatsanleihen kaufen könnte.

Halten Sie eine solche Bankenlizenz für den ESM für sinnvoll?

mfG
Helmut Oellers

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Oellers,

nach gegenwärtig geltender Rechtslage ist eine solche „Banklizenz“ nicht zulässig. Die EZB betont bislang, den ESM nicht als „Gegenpartei“ anzuerkennen. Es stünde ihr aber frei, dies künftig zu tun. Allerdings stellt das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2012 klar, dass eine Hinterlegung von Anleihen des ESM bei der EZB, unabhängig davon wie der ESM sie erworben hat, mit Unionsrecht nicht zu vereinbaren wäre.

Ich bin stets dafür eingetreten, dass der Deutsche Bundestag nicht nur über den ESM-Vertrag selbst, sondern auch und jeweils über die Verwendung der Mittel entscheiden muss. Das reicht von der Zustimmung zu ESM-Finanzhilfen für einen antragstellenden Staat über die Bedingungen und Auflagen bis zu Auszahlung von Tranchen. Daher freue ich mich über die Feststellung aus Karlsruhe, dass die Haftungshöchstgrenze, die Deutschland übernommen hat, nicht quasi durch die Hintertür erweitert werden darf.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Schneider

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