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Carsten Schneider
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Frage von Cora von H. •

Frage an Carsten Schneider von Cora von H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schneider,

ich war sehr angenehm überrascht, denn Sie haben mir sehr zeitnah geantwortet, allerdings waren Sie, wie zu erwarten war völlig anderer Ansicht.

Heute erlaube ich mir Sie erneut anzuschreiben. Sie hatten, so war zu lesen, krisiert,
dass Herr Dr. Rösler sich betreffend eines Bankrotts Griechenlands äusserte.
Ich denke, dass das durchaus legitim ist.
Ihre Befürchtung ist nun, dass solche Äusserungen deutsches Steuergeld massiv bedroht.
Hier widerspreche ich, denn schliesslich war es niemand anderes als die Abgeordneten, die diversen Rettungsschirmen zugestimmt haben (unter anderem auch Sie) und so Aber- Milliarden Euro ohne Not riskierten.

Streiten gehört natürlich zur Demokratie und ich denke, dass sämtliche Fraktionen mit unterschiedlichen Rettungsschirmen massiv gegen die Verträge von Lissabon verstossen. haben. Hier wurde explizit gegenseitige pekuniäre Hilfe ausgeschlossen. Deshalb wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in Ihrer Antwort erläutern würden, wie man den NOBAILPUT § immer wieder aushebelt.

Immerhin ist es durch das segensreiche Tun von Regierung und Opposition gelungen annährend 1,5 Bundeshaushalte ins Feuer zu stellen, was Ihnen künftige Generationen ewig danken werden. Meine Konsequenz daraus ist es jedenfalls, dass ich künftigen Wahlen fernbleiben werde.

Mit freundlichen Grüssen

Cora von Haeften

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Sehr geehrte Frau von Haeften,

bei den Finanzhilfen handelt es sich um Kredite einer Finanzinstitution, also der EFSF oder des ESM, die unter strengen Auflagen vergeben werden und die der Staat, der sie erhält, verzinst zurückzahlen muss. Die "No-Bail Out"-Klausel ist in diesem Fall nicht einschlägig. Sie soll verhindern, dass ein Staat für die bestehenden Schulden eines anderen (mit) haften muss, und das ist bei Rettungsbeihilfen nicht der Fall. Deutschland hält Anteile an EFSF und ESM bzw. zahlt knapp 22 Milliarden Euro in den ESM ein. Eine Haftung für die Schulden anderer Staaten wird damit nicht begründet.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Schneider

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