Frage an Carsten Schneider von Henning R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Schneider,
mit großer Überraschung habe ich die Nachricht vernommen, daß der Haushaltsausschuß des Bundestags und Sie als dessen Sprecher der Zubilligung des Ehrensolds für Herrn Wulff als richtig kennzeichnet.
Bis zu einer Klageerhebung resp. Verurteilung des Herrn Wulff ist diese Einschätzung vollkommen richtig!
Warum aber wird dem Herrn Wulff Ihrer und der Auffassung des Haushaltsausschusses nach auch nach einer etwaigen Feststellung einer Vorteilsnahme resp. -gewährung der Bezug des EHREnsoldes zugestanden?
Danke für Ihre Antwort.
H. Ratajzak
Sehr geehrter Herr Ratajzak,
über den Ehrensold entscheidet nach geltender Rechtslage das Bundespräsidialamt und nicht der Haushaltsausschuss. Die Entscheidung kann weder durch die Bundesregierung noch den Bundestag oder eine andere Stelle der Bundesverwaltung aufgehoben bzw. geändert werden.
Ansonsten stütze ich mich als Nicht-Jurist bei der juristischen Beurteilung des Sachverhaltes auf die Prüfung von unabhängigen Fachleuten – auch im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff.
Eine künftige Amtsausstattung lehne ich ab. Außerdem muss der Ehrensold für die Zukunft neu geregelt werden; dafür werde ich mich einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Schneider