Frage an Carsten Schneider von Rainer S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schneider,
Laut Spiegel ( http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,818321,00.html ) haben Sie über den Bürgerdialog der Kanzlerin gesagt: "Ein kurzer Blick auf die Internetseite genügt, um zu sehen, dass Islamkritiker und Waffennarren dort das Sagen haben."
Meine Fragen an Sie:
1.) Ist das Zitat korrekt?
2.) Ist "Waffennarr" für Sie ein Schimpfwort?
3.) Gilt das grundgesetzlich garantierte Petitionsrecht in Deutschland Ihrer Meinung nach für alle Bürger inkl. der legalen Waffenbesitzer oder möchten Sie gerne bestimmte Gruppen davon ausschließen?
4.) Die Petition zum Waffenrecht mit hoher Beteiligigung hat zum Inhalt "Fakten statt Lügen". Was spricht aus Ihrer Sicht gegen eine faktenbasierte Diskussion dieses Themas?
5.) Auf welcher Basis sollten Ihrer Meinung nach in Deutschland Gesetze gemacht werden, wenn nicht auf Fakten?
Möglicher Weise ist Ihnen auch nicht bewusst, wie unlogisch das deutsche Waffenrecht teilweise ist und wie sehr so manche Regelung darin davon geprägt ist, dem legalen Waffenbesitzer einfach nur das Leben schwer zu machen, ohne dass diese Regelung dazu geeignet wäre, die Sicherheit zu erhöhen. Wenn Sie Interesse haben, stelle ich Ihnen gerne ein paar Beispiele zusammen. Da dies hier den Rahmen sprengen würde, möchte ich Sie hierfür um eine E-Mailadresse bitten, an die ich das verschicken kann.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme hier bei Abgeordnetenwatch
Rainer Schmitz
Sehr geehrter Herr Schmitz,
zur Vollständigkeit des Zitates von mir gehört, dass Lobbygruppen zum Teil offenbar organisiert die Foren von Bundeskanzlerin Merkels Bürgerdialog dominiert haben und folglich keine wirklich repräsentativen Diskussionen von interessierten Bürgerinnen und Bürgern stattgefunden haben. Das habe ich kritisiert.
Das Petitionsrecht ist für jedermann beanspruchbar, was ich befürworte. Im Übrigen bin ich immer für eine sachliche Diskussion.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Schneider