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Carsten Schneider
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Frage von Kerstin B. •

Frage an Carsten Schneider von Kerstin B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Schneider ,
ich lebe in einer nicht eingetragenen Partnerschaft mit meinem freund zusammen.
welche rechte habe ich bei seinem ableben .
-Witwenrente?
-Wohnrecht?
-Erbrecht?
mein freund hat ein eigenes haus . wir beide arbeiten .
mein freund zahlt für seine zwei kinder Unterhalt , an seine ex
muss er nichts mehr zahlen .

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Frau Bock,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Es handelt sich dabei um eine individuelle Situation, die im Einzelfall geprüft werden muss.

Im Recht gibt es zahlreiche Ausnahmetatbestände. Da ich kein Jurist bin und Ihre genaue Lebenssituation nicht kenne, kann ich Ihnen leider keine verbindliche Auskunft geben.

Nach allgemeinem Verständnis besteht ein Anspruch auf Witwenrente nur dann, wenn der Ehemann oder der eingetragene Lebenspartner rentenversichert war. Ob ein Wohnrecht besteht, müsste auf Grund der Eigentums- und Nutzungsrechte geprüft werden. Wer erbberechtigt ist, wird durch das Testament festgelegt. Prinzipiell kann hier jeder eingetragen werden.

Für eine verbindliche Prüfung bitte ich Sie, sich an eine Rechtsberatung zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Schneider

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