Frage an Carsten Schneider von Bertolt H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Schneider,
Ihr Parteigenosse Steinbrück hat heute in der FAZ ein Darlehen von 20 Milliarden Euro an die Bundesagentur für Arbeit angekündigt und das ausdrücklich nicht als Zuschuss deklariert. Welche Sicherheiten bietet die Bundesagentur für dieses Darlehen und zu welchem Zinssatz wird es beliehen?
MIt freundlichem Gruß
Bertolt Hennicke
Sehr geehrter Herr Hennicke,
die Finanz- und Wirtschaftskrise schlägt sich auch auf den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit nieder. Die in den letzten Jahren aufgebauten Reserven von 17 Milliarden Euro werden in den nächsten 6 Monaten erschöpft sein. Die Bundesagentur wird aus Bundeshaushaltsmitteln finanziert. Dies ist im SGB III § 364 unter dem Punkt Liquiditätshilfen gesetzlich geregelt. Demnach ist der Bund verpflichtet, der Bundesagentur die zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft notwendigen Liquiditätshilfen als zinslose Darlehen zu gewähren. Die Darlehen sind zurückzuzahlen, sobald und soweit am Ende eines Tages die Einnahmen die Ausgaben übersteigen. Ein Zuschuss bräuchte nicht zurückgezahlt werden. Sicherheiten braucht die Bundesagentur als staatseigene Institution keine.
Die von Peer Steinbrück zugesagten 20 Milliarden Euro sollen die Zahlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit im kommenden Haushaltsjahr sicherstellen. Aus diesem Grund wurde der Betrag vorsorglich in die aktuelle Haushaltsplanung aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Schneider