
(...) So mussten und müssen auch Rentner ihren Beitrag zur Erhaltung der Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung leisten und damit jüngere Krankenversicherte von einem Übermaß einer Finanzierung des höheren Leistungsaufwands für die Rentner entlasten. Daher müssen auch die Rentner entsprechend ihres Einkommens verstärkt zur Finanzierung herangezogen werden. Da der Gesetzgeber bereits mit dem Rentenanpassungsgesetz 1982 die laufenden Versorgungsbezüge in die Beitragspflicht einbezogen hat, konnten die Betroffenen weitere Änderungen bei der Verbeitragung von Renten und Versorgungsbezüge für die Zukunft nicht ausschließen. (...)