
(...) Es ist mir insgesamt ein wichtiges Anliegen, dass Kinder und Jugendliche vor gesundheitsgefährdenden Emissionen geschützt werden. Für die Suche und Festlegung von Mobilfunk-Sendestandorten wurde in Bremen bereits im Jahr 2002 ein Prüf- und Entscheidungsverfahren vereinbart, um die unfreiwillige dauerhafte Exposition der Bevölkerung, insbesondere der Kinder, mit hochfrequenten Feldern auch unterhalb der Grenzwerte der 26. BImSchV möglichst gering zu halten. (...)