Frage an Carsten Meyer-Heder von Christoph G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Meyer-Heder,
die Umweltpolitik der EU beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung und Schutz der menschlichen Gesundheit (Artikel 191 des geltenden EU-Vertrags. https://dejure.org/gesetze/AEUV/191.html). Demnach sind die EU-Bürger, anders als im US-Recht, grundsätzlich vor Produkten zu schützen, deren Unbedenklichkeit nicht erwiesen ist.
Werden Sie sich in der Bürgerschaft dafür einsetzten, dass 5G-Antennen in Bremen und Bremerhaven erst dann errichtet werden, wenn durch wissenschaftliche Untersuchungen nachgewiesen worden ist, dass die 5G-Strahlung über die Dauer von mehreren Jahren insbesondere für Kinder unbedenklich ist.
Mit freundlichen Grüßen
C. G.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre wichtige Frage! Es ist mir insgesamt ein wichtiges Anliegen, dass Kinder und Jugendliche vor gesundheitsgefährdenden Emissionen geschützt werden. Für die Suche und Festlegung von Mobilfunk-Sendestandorten wurde in Bremen bereits im Jahr 2002 ein Prüf- und Entscheidungsverfahren vereinbart, um die unfreiwillige dauerhafte Exposition der Bevölkerung, insbesondere der Kinder, mit hochfrequenten Feldern auch unterhalb der Grenzwerte der 26. BImSchV möglichst gering zu halten. Die Prüfung der Standortanfragen der Betreiber sowie die Standortfreigabe erfolgt anhand der mit dem Gesundheitsamt Bremen abgestimmten Kriterien durch den Senator für Bau, Umwelt und Verkehr. Bereits 2007 wurde zudem vereinbart, auch die Sendestandorte für den Aufbau des digitalen Behördenfunks (BOS) nach dem o.g. Verfahren durchzuführen. Ferner wurde das Ziel der Feldminimierung 2012 für Sendestandorte auf öffentlichen Gebäuden und Flächen zum Bestandteil der Nutzungsverträge mit den Mobilfunkbetreibern und somit für diese verbindlich. Auch beim Netzzugang in Schulen und Kindertagestätten setzt sich das Gesundheitsamt Bremen für möglichst geringe Feldbelastungen ein. Sofern pädagogische Konzepte hier einen drahtlosen Netzzugang erfordern, ist über WLAN-Access-Points mit Leistungsregelung in intelligenten Netzwerken zumindest sicherzustellen, dass die Feldintensität möglichst gering und dem tatsächlichen Bedarf angepasst ist. Dieses Verfahren wollten wir auch mit Blick auf den 5G-Ausbau anwenden, damit wir die gesundheitlichen Folgen - insbesondere für Kinder und Jugendliche - minimieren können.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne direkt an meyer-heder@cdu-bremen.de oder gehen Sie über das Kontaktformular auf www.carsten-meyer-heder.de .
Viele Grüße,
Carsten Meyer-Heder