Frage an Carsten Meyer-Heder von Manfred E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Wann soll der Landesmindestlohn erhöht werden, auf welches Niveau und für welche Beschäftigten bzw. soll er dann auch für Beteiligungsgesellschaften des Landes verbindlich sein?
Guten Tag,
die CDU Bremen lehnt die Erhöhung des Landesmindestlohns ab. Der Landesmindestlohn ist durch die Einführung eines Bundesmindestlohns überflüssig geworden und verursacht nur unnötige Bürokratie. Von einer Anhebung würden - obwohl auch Eigen- und Beteiligungsbetriebe betroffen wären - nur rund 1 Prozent der Arbeitnehmer im Land Bremen profitieren. Für Betriebe in der freien Wirtschaft gilt der Landesmindestlohn in aller Regel nicht gilt. Es handelt sich deshalb um ein reines Symbolthema der SPD und der LINKEN. Wichtiger wäre es, die Tarifbindung zu stärken, die im Land Bremen besonders niedrig ist. Als CDU stehen wir für faire Löhne im öffentlichen wie im privaten Bereich. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie mich gerne unter: www.carsten-meyer-heder.de/kontakt oder über: meyer-heder@cdu-bremen.de .
Beste Grüße,
Carsten Meyer-Heder