Sehr geehrter Herr Heidel,
vielen Dank für Ihre Mail vom 9. Februar 2008.
(...) Zu den von Ihnen genannten Einzelfällen kann ich nichts sagen. Grundsätzlich jedoch hat sich die Verfahrensdauer von Jugendstrafverfahren vor den Jugendrichtern des Amtsgerichts von durchschnittlich 4,7 Monaten im Jahr 2000 auf 3,5 Monate im Jahr 2007 verkürzt. Im selben Zeitraum nahm die durchschnittliche Verfahrensdauer vor den Jugendschöffengerichten von 5,5 auf 4,4 Monate ab. (...)
(...) Januar 2008 hat das Bezirksamt Harburg bereits einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Da also die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens noch nicht rechtskräftig geklärt ist, stellt sich die Frage einer Evokation auch vor dem Hintergrund des faktischen Fortgangs des Planverfahrens im Bezirksamt Harburg derzeit nicht. (...)
Sehr geehrter Herr Meier,
vielen Dank für Ihre Mail vom 22. Januar 2008.