Carsten Lüdemann
CDU
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Frage von Klaus E. •

Frage an Carsten Lüdemann von Klaus E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lüdemann,

einer Pressemeldung vom 27. 5. 2003 ist zu entnehmen, dass der Senat beschlossen hat, bei Bauleitplanungen schneller zu entscheiden, ob er von seinem Evokationsrecht Gebrauch macht. Es heißt dort:
Ab sofort hat die zuständige Behörde innerhalb von vier Wochen einen Vorschlag über die Ausübung des Evokationsrechtes vorzulegen. Die Frist beginnt zu laufen, sobald das zuständige Bezirksamt festgestellt hat, dass ein Drittel der für ein Bürgerbegehren notwendigen Stimmen eingegangen ist. Durch diese Selbstverpflichtung sollen die Beteiligungsmöglichkeiten der betroffenen Bürger verbessert werden. Bezirkssenator Dr. Roger Kusch:
„Wir wollen Initiatoren eines Bürgerbegehrens frühzeitig signalisieren, ob der Senat das Verfahren an sich zieht oder nicht.“
Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Marmstorf 29“ hat es – wie Sie sicherlich wissen – ein erfolgreiches Bürgerbegehren gegeben. In mehreren Presseartikeln wird die Möglichkeit einer Evokation erwähnt (u. a. vom stellvertretenden Bezirksamtsleiter und vom Fraktionsvorsitzenden der GAL/ Harburg). Ich meine, dass die oben erwähnte Selbstverpflichtung eine eventuelle Evokation ausschließt. Wie sehen Sie das?

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ellerbrock,

vielen Dank für Ihre Mail vom 27. Januar 2008.

Am 17. März 2004 hat der Senat beschlossen, der Finanzbehörde die Verantwortung für Angelegenheiten der Bezirke zu übertragen.

Auch ist Ihnen sicher bekannt, dass über die Zulässigkeit des von Ihnen genannten Bürgerbegehrens derzeit ein Rechtsstreit anhängig ist. Nach einem ersten Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 4. Januar 2008 hat das Bezirksamt Harburg bereits einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Da also die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens noch nicht rechtskräftig geklärt ist, stellt sich die Frage einer Evokation auch vor dem Hintergrund des faktischen Fortgangs des Planverfahrens im Bezirksamt Harburg derzeit nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Lüdemann