Frage an Carsten Lüdemann von Wolfgang K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Lüdemann
Ich habe soeben ihre Antwort an Herrn Sommerfeld gelesen und habe dazu folgende Frage : Ist es neben den aufgeführten 9 Punkten nicht besonders wichtig die Gerichte mit mehr Personal auszustatten damit die Strafe auch unmittelbar nach der Tat erfolgt? Ich war selber als Zeuge bei 2 Prozessen geladen, beim ersten 14 Mon. und beim zweiten 11 Mon. Wartezeit ,das ist doch so nicht hinnehmbar da in der Zwischenzeit wie vor Gericht zu erfahren war weitere Straftaten begangen wurden.
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Kühn
Sehr geehrter Herr Kühn,
vielen Dank für Ihre Mail vom 31. Januar 2008.
Zu den von Ihnen genannten Einzelfällen kann ich nichts sagen. Grundsätzlich jedoch hat sich die Verfahrensdauer von Jugendstrafverfahren vor den Jugendrichtern des Amtsgerichts von durchschnittlich 4,7 Monaten im Jahr 2000 auf 3,5 Monate im Jahr 2007 verkürzt. Im selben Zeitraum nahm die durchschnittliche Verfahrensdauer vor den Jugendschöffengerichten von 5,5 auf 4,4 Monate ab.
"Mehr Richter" führen nicht automatisch dazu, dass Verfahren schneller geführt werden. Die Verfahrensdauer hängt vielmehr von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu gehören die Stellungnahmen der Gerichtshilfe, die Akteneinsicht, Art und Umfang der Beweisanträge der Verteidigung und die Probleme bei der Findung eines gemeinsamen Termins für alle beteiligten Parteien.
Unabhängig davon, konnten wir in Hamburg einen Rückgang der Kriminalität um 80.000 Straftaten verzeichnen. Damit einher geht ein Rückgang der Verfahrenseingänge bei den Gerichten. Hier sind also auch die Gerichte aufgerufen, sich bei der Verteilung der Richterstellen auf die sich verändernden Gegebenheiten einzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Lüdemann