Warum soll im neu geplanten Tierschutzgesetz die grausame Jagdausbildung von Hunden an lebenden Tieren weiterhin erlaubt bleiben?
Vielen Dank für Ihre Frage.
Jägerinnen und Jäger leisten einen bedeutsamen Beitrag zum Natur- und Artenschutz und sind eine verlässliche Stütze der Landschafts- und Kulturpflege. Um eine Jagd weid- und tierschutzgerecht auszuüben, braucht es in der Regel Jagdhunde, die eine umfassende Ausbildung und Prüfung ableisten müssen.
Teil der Jagdhundeausbildung ist das tierschutzkonforme heranführen an das Wildtier. Damit wird sichergestellt, dass der Hund letztendlich im praktischen Jagdeinsatz seine Aufgaben ohne Gefahr für sich und ohne vermeidbare Qual für das Beutetier erfüllt. Dies erfolgt bspw. am künstlichen Fuchsbau durch einen Schieber.
Weiteres ist im Tierschutzgesetz geregelt: §3 Abs. 7 TierSchG - Es ist verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen. Sowie §3 Abs. 8 TierSchG – Es ist verboten, ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidegerechter Jagdausübung erfordern, […]