Wieso haben Sie gegen den Antrag der Linken gestimmt, die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten in Zukunft transparenter darzulegen?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank, dass Sie mich über das Portal abgeordnetenwatch.de zu meinem Stimmverhalten in der ersten Jahreshälfte kontaktiert haben.
Ich habe am 26. März gegen den Gesetzesentwurf „Transparenzregelungen für Abgeordnete“ der Linkspartei gestimmt, da wir mit unserem Koalitionspartner zu diesem Zeitpunkt bereits einen eigenen Antrag für mehr Transparenz bei Einkünften von Abgeordneten ausgearbeitet hatten.
Diesen Antrag mit dem Titel „Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages“ haben wir zusammen mit unserem Koalitionspartner aber auch anderen Fraktionen (unter anderem der Linksfraktion) am 22. April in den Deutschen Bundestag eingebracht. Das Gesetz wurde am 11. Juni im Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag das Gesetz ebenfalls verabschiedet.
Das vorliegende Gesetz verbessert den Regelungsrahmen, innerhalb dessen Abgeordnete ihr Mandat ausüben und sorgt für mehr Transparenz. Transparenz setzt sowohl die Anzeige als auch die Veröffentlichung von Informationen voraus, die auf etwaige Interessenkonflikte hinweisen können. Darüber hinaus sollen solche Nebentätigkeiten verboten werden, bei denen ein Interessenkonflikt immanent ist und die daher von vornherein nicht mit der Unabhängigkeit des Mandates vereinbar sind. Letztlich ist das geltende Regelwerk über die Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete unübersichtlich, denn es besteht aus gesetzlichen und untergesetzlichen (Verhaltensregeln und Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln) Regelungen. Das bisherige Regelungswerk soll rechtssicher und übersichtlich im Abgeordnetengesetz verankert werden.
Gerne führe ich Ihnen an dieser Stelle die Regelungen im Einzelnen auf:
- Anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht. Einkünfte sind anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen.
- Beteiligungen sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften werden bereits ab fünf Prozent (bislang: 25%) der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht.
- Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden, Gewinnausschüttungen) werden anzeige- und veröffentlichungspflichtig.
- Die Zuwendung von Optionen auf Gesellschaftsanteile, die als Gegenleistung für eine Tätigkeit gewährt werden, werden anzeige- und veröffentlichungspflichtig.
- Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag wird gesetzlich verboten. Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung, etwa im Vorstand eines Vereins, bleiben erlaubt, sofern die Aufwandsentschädigung verhältnismäßig ist.
- Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit werden untersagt.
- Der Missbrauch der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu geschäftlichen Zwecken wird mit einem Ordnungsgeld sanktioniert. Ein Ordnungsgeld wird außerdem bei Verstößen gegen das Verbot der Punkte 5 und 6 verhängt.
- Wenn Abgeordnete ihre Mitgliedschaft missbrauchen oder gegen das gesetzliche Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, sind diese Einnahmen an den Bundestag abzuführen.
- Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete wird verboten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Brodesser