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Carsten Brodesser
CDU
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Frage von Alina S. •

Was hindert Sie daran, dass Sie Frauen darin unterstützen, über ihren Körper selbst zu entscheiden? - Legalisierung von Abtreibung

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bei der von Ihnen angesprochenen Frage der Legalisierung von Abtreibungen geht es im Prinzip darum, ob wir über „Schwangerschaftsgewebe“ oder „ungeborenes Leben“ sprechen. Wenn es nur um „Schwangerschaftsgewebe“ gehen würde, dann wäre jede Einschränkung der freien Entscheidung der Frau, ob sie ein Kind austragen möchte, natürlich eine unberechtigte Einmischung ins eigene Leben. Die CDU, das Bundesverfassungsgericht und ich sind aber davon überzeugt, dass es um ungeborenes Leben geht. Für mich persönlich sind der Respekt vor der Schöpfung und die Akzeptanz eines jeden Lebens Grundpfeiler des christlichen Menschenbilds. Dieser Maßstab gilt bisher auch beim bestehenden Abtreibungsrecht. Denn auch das ungeborene Leben muss geschützt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat auch ein ungeborenes Leben Grundrechte. Diese im Übrigen auch gegenüber der Mutter. Unser Grundgesetz verpflichtet den Staat menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Deshalb halte ich unseren aktuellen Kompromiss in der Abwägung der Selbstbestimmung der Frau und des Schutzes des ungeborenen Lebens für richtig und auch wichtig. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Brodesser

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