Sehr geehrter Herr Brodesser Das die Rente erst zum Ende eines Monats gezahlt wird das erschließt sich mir nicht. Ich bekomme ab dem 01.09.2023. zu Ende September meine Rente.
Doch meine Witwenrente wird am 01.09.2023 überwiesen. Wie soll man da finanziell zurechtkommen. Ich bin ohne finanzielle Unterstützung wenn ich bis Ende September auf meine Rente warten muss. Von meiner Witwenrente zahle ich meine Miete. Das sollte mir doch mal jemand.erklären, wie man da finanziell für den Lebensunterhalt sorgen kann. Ich finde es einfach geschmacklos das die Regierung Ihre Probleme auf den Rücken der Rentner austrägt. Vielleicht sollte die Regierung sich mal in die Lage der Rentner versetzen und lieber was dafür tun das es anders wird. Das gejammere in den Medien kann man sich nicht mehr anhören.
Sehr geehrte Frau Z.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Rentenauszahlung.
Die Witwenrente hat eine „Unterhaltsersatzfunktion“, wie es in der juristischen Fachsprache heißt, und wird wie alle Hinterbliebenenrenten durch die Rentenversicherung rückwirkend bis zu zwölf Monate vor dem Monat, in dem man den Antrag gestellt hat, ausgezahlt. Somit gelten unterschiedliche Regularien, die, wie Sie sicher selbst bei der Antragstellung erlebt haben, sehr komplex sind.
Es ist richtig, dass die „normale“ Rente aktuell zum Ende des Monats ausgezahlt wird. Dies ist zwar keine neue Regelung, aber vor 20 Jahren war dies tatsächlich anders. Bis zum Jahr 2003 haben alle Rentnerinnen und Rentner ihre Rentenauszahlung am Anfang des Monats erhalten. Da über die letzten Jahrzehnte die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner anstieg und somit sich die Auszahlungen erhöhten, hat die damalige rot-grüne Bundesregierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Gesetzesreform durchgesetzt, die für Neurentnerinnen und Neurentner ab dem Jahr 2004 eine Änderung vorsah. Vor allem aus haushalterischen Aspekten gilt seitdem die Auszahlung der Rente am Ende des Monats, die sich seitdem aber eingespielt hat. Durch diese Verschiebung konnte sich die gesetzliche Rentenversicherung eine Kostenentlastung verschaffen.
Da das reguläre Gehalt in den meisten Fällen ebenso am Ende des Monats ausgezahlt wird, ist der Übergang in die Rente normalerweise gut planbar. Ihren konkreten Fall, Frau Z., kann ich allerdings nicht beurteilen. Ich empfehle Ihnen, sich an Ihren Rentenversicherungsträger sowie Ihre Kommune bei der Rentenauskunft zu wenden.
Grundsätzlich gibt es allerdings bei der Witwenrente die Möglichkeit, für die auf den Sterbemonat folgenden drei Kalendermonate diese in voller Höhe der Versichertenrente zu erhalten, um Ihnen den Übergang auf Ihre veränderte finanzielle Situation zu erleichtern. Diese drei Monate werden auch „Sterbevierteljahr“ genannt. In dieser Zeit wird auch Ihr eigenes Einkommen nicht angerechnet.
Politisch werde ich mich intensiv für die Weiterentwicklung und Stärkung der Altersvorsorge einsetzen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Brodesser