Bekommen Abgeordnete ihre Bezüge auch am Anfang des Monats ausgezahlt?
Sehr geehrter Herr Brodesser,
ich hatte schon zweimal bei Ihnen angefragt und bin schon wieder da. Sie sind ja schließlich der für mich zuständige Bundestagsabgeordnete. Deshalb werde ich auch weiterhin Fragen an Sie richten.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen W.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage. Selbstverständlich können Sie sich gerne an mich wenden. Gerne auch direkt per E-Mail. Die Adresse ist: carsten.brodesser@bundestag.de
Wie Sie sicher wissen, bekommen die Abgeordneten des Bundestages laut des Grundgesetz (Artikel 48 Absatz 3) keinen Lohn, sondern für den Ausfall des Gehalts eine Entschädigung. Diese soll die Unabhängigkeit gewährleisten und der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Diese Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig und wird am des Anfang des Monats ausgezahlt.
Ich hoffe Ihnen hiermit Ihre Frage beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Brodesser