Frage an Carsten Brodesser von Hans-Jürgen W. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Brodesser
mein Anliegen geht in die Richtung Tierschutz.
Seit Jahrzehnten schon wird das Thema Kastenstände von der Politik bearbeitet.
Nach meinen Erkenntnissen, hat sich zum Vorteil der Tiere noch nichts zum Vorteil geändert.
Die Quälerei geht unverdrossen weiter.
Was ist denn Ihre Meinung zu dem Thema?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen Welke
Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie vielen Dank, dass Sie mich zum Thema Kastenstände in der Schweinezucht über das Portal Abgeordneten-Watch kontaktiert haben.
Die Tierhaltung ist ein besonders wichtiger Teil unserer Landwirtschaft. Mehr als zwei Drittel der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland halten Tiere. Aus diesem Grund hat der Tierschutz für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine große Priorität. Tiertransporte und Tierhaltung müssen ausnahmslos regelkonform und sachgerecht durchgeführt werden.
Aus diesem Grund hat es zuletzt auch einen entsprechenden Bundesratsantrag gegeben. Mit der siebten Verordnung zur Änderung der TierschutzNutztierhaltungsverordnung, haben sich die Ministerpräsidenten zum Ziel gesetzt, die Haltungsbedingungen – insbesondere für Schweine – deutlich zu verbessern. Uns ist nämlich bewusst, dass die aktuelle Haltungsform die Möglichkeit zur Ausübung wesentlicher Grundbedürfnisse der Tiere stark einschränkt und daher im Hinblick auf den Tierschutz kritisch zu bewerten ist. Diese Einschätzung teile ich ebenfalls. Daher begrüße ich den Antrag, weil dieser unserem Anspruch nach mehr Tierwohl in der Landwirtschaft Sorge trägt.
In gewissen Phasen ist eine Kastenhaltung jedoch nicht per se negativ zu betrachten. Beispielsweise können die Ferkel im Kastenstand besser gesäugt werden, zudem können die neugeborenen und noch orientierungslosen Ferkel in den ersten Lebenstagen nicht von den Sauen erdrückt werden. Der Bundesratsantrag sah daher vor, dass der Zeitraum, in dem Sauen und Jungsauen in Kastenständen gehalten werden dürfen, auf das unvermeidliche Maß verkürzt wird (längstens fünf Tage im Abferkelbereich, längstens acht Tage im Deckzentrum).
Als am 05. Juni über den Antrag abgestimmt werden wollte, wurde er von den grün regierten Bundesländern kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Diese Entscheidung bedaure ich. Wann mit einer erneuten Abstimmung zu rechnen ist, ist noch nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Brodesser