Frage an Carsten Brodesser von Philip G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Carsten Brodesser,
im Bundestag wurde der sog. Migrationspakt als nicht rechtsverbindend abgetan, das ist leider im besten Fall zweifelhaft. So war z.B. der emeritierte Hamburger Rechtsprofessor Reinhard Merkel am 8.11. im Deutschlandfunk (ab Minute 11:10) der Meinung, dass “die Vereinbarung ganz sicher völkerrechtliche Wirkungen haben wird.“
https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/11/08/081118_trump_flippt_aus_dlf_20181108_1700_d2bd2aee.mp3?fbclid=IwAR2Q2IuuiTfVUhEaVzV4XCrH-_yAv0S-Rh20V4qwrejhdlPzkwmPvtI3fEQ
Ich zähle beim Lesen des Pakts 16 Mal „wir verpflichten uns“ „Die Verpflichtung der Staaten...“ etc. Der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen Peter Southerland sieht in dem Vertrag ein Rahmenwerk, welches bindende und nicht bindende Vereinbarungen enthält. Ansonsten entbehrt sich ja auch rein logisch der Nutzen einer solchen Vereinbarungen...
Wie ist Ihre Position zu dem Pakt in Anbetracht dessen?
Was halten Sie konkret in Puncto freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit von dem Ziel 17 des Pakts?
Vielen Dank und mit herzlichen Grüßen
P. G.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank, dass Sie mit Ihrem Schreiben zum Migrationspakt der Vereinten Nationen an mich herangetreten sind.
Die internationale Staatengemeinschaft steht heute mehr denn je vor der Frage, wie den Herausforderungen von menschlicher Mobilität in der vernetzten Welt des 21. Jahrhunderts bestmöglich begegnet werden kann. Es muss unser Ziel sein, Migration zu steuern und unter Anwendung klarer Regeln dort zu fördern, wo Aufnahmestaaten Bedarf und rechtliche Rahmenbedingungen zur geregelten Migration geschaffen haben. Zugleich müssen illegale Migration, Schlepperwesen und Menschenhandel entschieden bekämpft werden. Auch die völkerrechtlich verbürgte Pflicht zur Rückübernahme eigener Staatsbürger muss entschieden durchgesetzt werden.
Bei der Konferenz am 10./11. Dezember 2018 in Marrakesch, Marokko, soll der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ (GCM) angenommen werden, der in einem transparenten Prozess unter Einbindung der Öffentlichkeit in den vergangenen zwei Jahren verhandelt wurde. Auch wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben uns intensiv mit dem Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration befasst und werden dazu gemeinsam mit unserem Koalitionspartner noch vor der Konferenz in Marrakesch einen entsprechenden Antrag vorlegen. Dieser Antrag soll auch die Punkte und Argumente stärker beleuchten, die in der aktuellen öffentlichen Debatte noch nicht angemessen wahrgenommen werden, für die der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration aber ebenso Berufungsgrundlage bildet.
Migration im 21. Jahrhundert ist vor allem ein internationales Phänomen. Wir haben immer bekräftigt, dass zu einer verantwortungsvollen und durchsetzbaren Migrationspolitik, die die deutschen Interessen wahrt, eine nationale und eine internationale Komponente Hand in Hand gehen müssen. Nur so kann Migration effektiv und nachhaltig gesteuert und begrenzt werden.
Mit dem „Masterplan Migration“ hat der Bundesinnenminister den Handlungsrahmen für unsere nationale Migrationspolitik bestimmt. Nun ist es an der Zeit das nationale Interesse in internationalen Abkommen zu integrieren. Dies kann nur in unserem Interesse sein. Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration ist ein wichtiger Baustein der internationalen Migrationspolitik. Mit dem Abkommen ist es der internationalen Staatengemeinschaft gelungen, einen gemeinsamen Ansatz zu finden, mit dem die vielfältigen Herausforderungen von Migrationsbewegungen umfassend bewältigt werden können. Die Zusammenarbeit von Herkunfts-, Transit- und Zielländern bei der Steuerung von Migrationsprozessen wird dadurch wesentlich gefördert. Dies liegt im Kerninteresse Deutschlands. Mit dem Dokument zielen wir darauf ab, dass unsere internationalen Partner eine größere Verantwortung beim Umgang mit Migration und bei der Bekämpfung illegaler Migration übernehmen.
Als ein Land mit hohen Standards beim Menschenrechtsschutz ist es im deutschen Interesse, dass auch andere Staaten diese Standards erfüllen oder sich diesen zumindest annähern. Denn eine Anhebung menschenrechtlicher Standards in Herkunfts- und Transitstaaten, besserer Zugang zu medizinischer Versorgung und Bildung, würde nicht nur den Migrationsdruck in Richtung der Staaten Europas und Nordamerikas erheblich senken, sondern auch unsere Anstrengungen bei der Rückführung nicht bleibeberechtigter Personen deutlich befördern. Mit dem Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration stärken wir darüber hinaus die internationale regelbasierte Ordnung. Auch dies ist ein wichtiges Anliegen unserer Fraktion. Denn in der vernetzen Welt des 21. Jahrhunderts können globale Probleme nur im multilateralen Verbund zielführend und effizient gelöst werden.
Mit dem Migrationspakt wird das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik zu regeln und für einen effizienten Grenzschutz zu sorgen, in keiner Weise eingeschränkt. Ganz im Gegenteil: im Text werden diese ureigenen Rechte der Staaten ausdrücklich bekräftigt. Allerdings soll die Schleusung von Migranten und der Menschenhandel grenzüberschreitend bekämpft sowie das Management an nationalen Grenzen besser koordiniert werden, um illegale Migration zu verhindern.
Deutschland konnte gemeinsam mit den EU-Partnern die Verhandlungen aktiv mitgestalten und viele wesentliche Anliegen durchsetzen. Die Bundesregierung konnte dabei unter anderem folgende, nationale Prinzipien im Migrationspakt verankern:
* die Wahrung nationaler Souveränität in Grenz- und Sicherheitsfragen einschließlich möglicher Strafbarkeit der illegalen Einreise;
* die grundsätzliche Unterscheidung zwischen legaler und illegaler Migration;
* die Bekräftigung der Bedeutung und der konsequenten Umsetzung von Rückkehr- und Reintegrationspolitik als Folge der völkerrechtlichen Rückübernahmeverpflichtung von eigenen Staatsbürgern;
* die Bekräftigung, dass keine Verpflichtung besteht, illegalen Migranten einen legalen Status zu verleihen. Es gibt lediglich eine entsprechende unverbindliche Empfehlung für Einzelfälle, die im öffentlichen Interesse liegen und insbesondere der Integration dienen.
Klar und deutlich herauszustellen ist auch: Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration enthält keine Aufnahmezusagen. Zudem fordert der Pakt, dass Migranten die Gesetze der Zielländer einhalten und deren Gebräuche respektieren müssen. Uns ist es wichtig, dass die Bewahrung der kulturellen Identität in den Zielländern von Migration somit ebenfalls Ausdruck in dem Dokument findet.
Sehr geehrter Herr G., zur Steuerung und Begrenzung der globalen Migration sind globale Antworten notwendig. Das vorliegende Verhandlungsergebnis bedeutet hier einen deutlichen Fortschritt. Dies wird sich so auch in dem Antrag widerspiegeln, über den der Bundestag gemeinsam mit den weiteren dazu vorliegenden Anträgen zeitnah beraten und abstimmen wird. Der Globale Migrationspakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag und damit auch rechtlich unverbindlich. Seine politischen Vorgaben erfüllt Deutschland grundsätzlich bereits heute. Außerdem stehen die Vorgaben im Einklang mit den Zielen, die die CDU im Koalitionsvertrag durchgesetzt hat. In meinen Augen steht das 17. Ziel des Paktes nicht im Widerspruch zur Meinungs- und Pressefreiheit, die wir in Artikel 5 unseres Grundgesetzes verankert haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Brodesser