Frage an Carsten Brodesser von Dietmar B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Dr. Carsten Brodesser,
am 28.6.18 findet unter TOP 10b eine Abstimmung zum Thema Weidetierprämie statt, wie werden Sie sich hier entscheiden und warum?
Mit freundlichen Grüßen
D. B.
Sehr geehrter Herr Birkhahn,
vielen Dank für Ihre Frage zur Weidetierprämie.
Ich werde am 28.06. gegen eine Weidetierprämie stimmen und unsere Fraktion lehnt diese Prämie aus folgenden Gründen ab:
Die Mehrheit der Schafhalter besitzt eigenes Weideland. Daher erhalten sie - wie alle Landwirte - durch die in der 1. Säule verankerten Direktzahlungen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ein solides Grundeinkommen. Insbesondere die Förderung der ersten 46 Hektare unterstützt darüber hinaus kleinere und mittlere Betriebe. Hinzu kommt die Förderung von Junglandwirten, Ausnahmeregelungen für Kleinlandwirte oder auch, dass die Beweidung von bestimmten Ökologischen Vorrangflächen möglich ist.
Dass all diese Förderung auch bei den Schäferinnen und Schäfern ankommt, zeigen Auswertungen des Testbetriebsnetzes: Danach erhielten spezialisierte Schafbetriebe im Haupterwerb im Wirtschaftsjahr 2016/2017 rund 86.000 Euro an staatlichen Direktzahlungen und Zuschüssen. Zum Vergleich: der Durchschnitt dieser Zahlungen belief sich bei allen landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieben auf 33.800 Euro.
In Deutschland haben wir mit dem Verzicht auf gekoppelte Direktzahlungen gute Erfahrungen gesammelt, denn die Direktzahlungen, die die Schäfer heute für ihre beihilfefähigen Flächen erhalten, bei denen es sich hauptsächlich um Dauergrünland handelt, betragen in etwa das Dreifache dessen, was der Sektor vor der Entkoppelung an Mutterschafprämien erhalten hat. Es ist richtig, dass in einigen anderen EU-Mitgliedstaaten gekoppelte Mutterschaf- bzw. Weidetierprämien gewährt werden. Allerdings erhalten in diesen Mitgliedstaaten die Schäfer für ihr Dauergrünland bei Weitem nicht so hohe Prämien wie in Deutschland, wo extensiv genutztes Dauergrünland die gleiche Prämie erhält wie hochproduktives Ackerland.
Es gibt bei den Berufsschäfern eine kleine Gruppe, sogenannter Wanderschäfer, die keine eigene Weidefläche haben – aber auch die können mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden:
Die 2. Säule der GAP bietet mit der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm sowie mit den Maßnahmen der markt- und standortangepassten sowie umweltgerechten Landbewirtschaftung einschließlich des Vertragsnaturschutzes und der Landschaftspflege ein breites Maßnahmenspektrum zur Verfügung, das auch den Schafhaltern zugutekommt. Außerdem gibt es spezielle Programme, aus deren finanziellen Mitteln die Schafhalter ohne eigenes Weideland bezahlt werden können, wie: für nachhaltige Landwirtschaft, insbesondere auf Grünlandstandorten, für Raufutterfresser, für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, für die Stärkung tiergerechter Haltung sowie des ökologischen Landbaus.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Brodesser