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Carolina Trautner
CSU
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Frage von Matthias S. •

Frage an Carolina Trautner von Matthias S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Warum gibt es in Bayern keinen Anspruch auf Bildungsurlaub wie in fast allen anderen Bundesländern?
Es würde die ehrenamtlichen Tätigkeiten erleichtern wenn es zum Beispiel für die zeitintensive Teilnahme an Trainer-Lehrgängen der Sportverbände Anspruch auf Freistellung geben würde.
Werden Sie sich hierfür einsetzen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Stahl,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 08.03.2021 bei abgeordnetenwatch.de.

Es ist sehr hoch anzurechnen, dass sich Menschen wie Sie ehrenamtlich engagieren, die Gesellschaft mitgestalten und darüber hinaus mit Ihren Anregungen zum Wohle aller Ehrenamtlichen in Bayern beitragen möchten.

Bürgerschaftliches Engagement benötigt förderliche Rahmenbedingungen, sowohl für das Engagement Einzelner, als auch für Einrichtungen, die bürgerschaftliches Engagement unterstützen. Diese beinhalten auch Weiterbildungsangebote, wie zum Beispiel über das Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (www.lbe.bayern.de/service/fortbildung/index.php) oder die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Bayern (www.lagfa-bayern.de) und verschiedene Strukturen der anerkennenden Würdigung.

Die Weiterbildung für den Bereich des ehrenamtlichen Engagements wird immer wichtiger, denn die Einsatzfelder der Ehrenamtlichen werden anspruchsvoller und damit einhergehend wächst auch die Verantwortung.

Im Freistaat besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. In vielen Wirtschaftszweigen ist es jedoch bereits praktizierter Ansatz, tarifvertragliche bzw. betriebliche Regelungen zum Bildungsurlaub für berufliche Qualifizierung zu vereinbaren. Für einige Bereiche der freiwilligen Tätigkeiten existieren ebenfalls gesetzliche Regelungen der Freistellung der Ehrenamtlichen (zum Zwecke der Jugendarbeit, Feuerwehr, THW, Rettungsdienste). Informationen dazu finden Sie unter: www.lbe.bayern.de/engagement-anerkennen/freistellungsregelungen/index.php.

Die Maßnahmen der Weiterbildung sieht die Bayerische Staatsregierung allerdings im primären Verantwortungsbereich des Einzelnen, welcher auch persönlichen und finanziellen Aufwand erfordert.

Kritisch erscheint die von Ihnen angesprochene Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Bildungszeit für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten. Ehrenamt ist eine freiwillige, unentgeltliche Zeitspende. Es ist wesentlich für das zivilgesellschaftliche Engagement, dass es vor Ort entsteht und von der privaten Initiative lebt. Auch die Unternehmen der bayerischen Wirtschaft nehmen ihre Verantwortung für das Ehrenamt durchaus wahr. Viele Unternehmen vor Ort engagieren sich in unterschiedlichster Form für unsere Gesellschaft und gestalten unsere aktive Zivilgesellschaft mit.

Die Schaffung einer pauschalen gesetzlichen Regelung zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zweck der Vorbereitung, Ausbildung oder Ausübung von bürgerschaftlichem Engagement würde einen weitreichenden Anspruch auf Arbeitsbefreiung ermöglichen, der in der Praxis für den Arbeitgeber nur schwer überprüft werden kann. Vor allem kleine und mittlere Betriebe, die eine Überbrückung von Fehlzeiten infolge Freistellung vor große arbeitsorganisatorische und finanzielle Schwierigkeiten stellen kann, würden unverhältnismäßig belastet und in der Planbarkeit ihrer Arbeitsprozesse beeinträchtigt.

Um Ehrenamtliche bei den stetig steigenden Anforderungen und der Gewinnung neuer Helfer zu unterstützen und zu fördern, haben die Bayerische Staatsregierung und das für das bürgerschaftliche Engagement ressortübergreifend zuständige Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen zur konkreten Unterstützung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements auf den Weg gebracht. Dazu gehören u.a. die Bayerische Ehrenamtskarte, eine Bayerische Ehrenamtsversicherung (Unfall- und Haftpflichtversicherung), die Gründung von Freiwilligenagenturen zur Initiierung von bürgerschaftlichen Infrastrukturen, der Ehrenamtsnachweis Bayern, der Kompetenznachweis im Bereich der Jugendarbeit, der Bayerische Innovationspreis Ehrenamt und die Ehrenpreise des Bayerischen Landtags und des Bayerischen Ministerpräsidenten.

Abschließend möchte ich betonen, dass Anregungen aus der Bevölkerung – so wie Ihre – immer auch Impulse für eine Weiterentwicklung wichtiger Handlungsfelder für das Ehrenamt sind, um zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen des bürgerschaftlichen Engagements und zur Sicherung sowie zum Ausbau der gewachsenen Ehrenamtsstrukturen im Freistaat Bayern beizutragen. Deshalb nochmals herzlichen Dank für Ihre Initiative.

Mit freundlichen Grüßen

Carolina Trautner

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