Frage an Carolina Trautner von Evi K. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Trautner,
da die Thematik bezüglich Hygiene und Kontaminierung der Kinderhände in der Beantwortung untergegangen ist, möchte ich an dieser Stelle noch einmal nachfragen.
Egal ob RKI, BfArM, BMG oder BMAS, es ist stets zu lesen, dass die Aussenseite der Maske potentiell erregerhaltig ist. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden. Nach einem Berühren der Maske sollen die Hände 20-30sek mit Seife gewaschen werden. Textile Masken sollen bei idealerweise 95° gewaschen und zur Dekontamination bei mindestens 165° gebügelt werden. (1)
Ich denke es ist unbestritten, dass im Krippenalltag mit 1-jährigen Kindern nicht vermieden werden kann, dass diese immer wieder an die Maske der Erzieher fassen. Für kleine Kinder die primär auf Non-verbale Kommunikation angewiesen sind, sind Masken „störend“ und sie greifen instinktiv danach. Es geht mir dabei ausschließlich um sogenannte Krippen, welche Kleinkinder unter 3 Jahren betreuen.
Deshalb nochmal die Frage, welche Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde.
Welches Risiko wurde als höher bewertet?
Kleinkinder die von einer symptomlosen Erzieherin (mit Symptomen sollte man ohnehin nur nach negativem Test im Einsatz sein) mit Covid-19 infiziert werden
oder
Kleinkinder die regelmäßig eine kontaminierte Maske berühren, welche man als Erwachsener nur unter strengen Regeln absetzen und entsorgen/dekontaminieren soll ?
Zum Thema Risikogruppe erlaube ich mir die Bemerkung, dass diese durch die Tragepflicht eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes ohnehin nicht geschützt sind, um einen Schutz vor potentiell infizierten Kindern zu erreichen, müsste eine partikelfiltrierende Halbmaske getragen werden, die weiteren Regularien unterliegt (1).
Zudem soll ein freiwilliges Tragen des Mundschutzes nicht in Frage gestellt werden, lediglich die Pflicht diese zu Tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Evi Kaltenbrunner
(1)
BfArM: https://tinyurl.com/ydxd5ffw
Sehr geehrte Frau Kaltenbrunner,
vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 29. Oktober 2020 über die Website abgeordnetenwatch.de.
Da Sie sich in Ihrer Anfrage unmittelbar auf medizinische Belange beziehen, leiten wir Ihre Anfrage gerne an das zuständige Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weiter. Dieses wird Ihnen unaufgefordert antworten, sofern Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zukommen lassen (carolina.trautner@csu-mdl.de) und wir Ihr Einverständnis haben, dass wir diese weitergeben dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Carolina Trautner