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Carolina Trautner
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Frage von Barbara E. •

Frage an Carolina Trautner von Barbara E. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Trautner,

Sicher ist Ihnen schon zu Ohren gekommen, dass Ihre sehr großen Bemühungen zu einer Sicherstellung der Kinderbetreuung während der Krise in den einzelnen Einrichtungen sehr unterschiedlich zufriedenstellend umgesetzt wurden (und werden, Stichwort "Notbetreuung während der Sommerferien")
Dies möchte ich zum Anlass nehmen, das Thema "Schließtage in der Kinderbetreuung" anzusprechen. Wie kann es sein, dass für das Kindergartenjahr 2019/20 ich als allein sorgeberechtigte Mutter an 42 Tagen innerhalb von Schulferienzeiten für mindestens eines meiner Kinder (in Krippe und Kindergarten der gleichen Gemeinde) keine Betreuung geboten bekomme - und erklärt bekomme, dass die legalen Schließtage (30(+7 Fortbildungstage!) pro Einrichtung) längst nicht ausgeschöpft sind. Ist da nicht die Mähr vom "Betreuungsanspruch" eine Luftblase? Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für viele Familien mittlerweile eine Notwendigkeit. Gerade auf dem Land, wo die Akzeptanz arbeitender Mütter allgemein sowohl in der Arbeitswelt als auch in der Gesellschaft besonders weit hinterherhinkt (als Mutter soll sie sich aber keine Privilegien herausnehmen, können wir nicht befördern, müssen wir schlechter bezahlen... und: wenn sie meint, sie will arbeiten, dann muss sie halt zusehen, wie sie das macht - gepaart mit dem Emanzipationsblockierer schlechthin: weshalb soll es eine Frau nach mir leichter haben, als ich es hatte?)
Kann man die tatsächlichen Schließtage nicht auf 25 insgesamt begrenzen, damit zumindest fast alle Arbeitnehmer diese mit ihrem eigenen Urlaubsanspruch abdecken können? Kann man nicht fordern, dass ab einer gewissen Größe der Einrichtung mindestens eine Gruppe für berufstätige Eltern und anderen dringenden Bedarf offen gehalten wird? Nichtmal, wenn ich es schaffe, mein Kind extra in einer wohnortentfernteren Einrichtung unterzubringen, weil die mit kürzeren Schließzeiten "wirbt", habe ich eine Gewissheit, dass im Jahr darauf diese ausreichenden Öffnungstage in vergleichbarem Umfang angeboten werden.
Dass die Vorschulkinder zusätzlich zu den Sommeferien des Kindergartens ab 01.09. bis Schulbeginn keinen Betreuungsanspruch haben, wirkt wie eine Kleinigkeit; dadurch, dass man aber für die ersten Schulwochen wieder eine "Eingewöhnungsphase" (zeitlich und emotional) abzudecken hat, kommt die zu einem schlechten Zeitpunkt.
In Konsequenz heißt das, dass die Kinder, die nicht (wie ich damals) das Glück haben, dass Mama immer daheim sein kann, dauernd irgendwohin geschoben werden müssen und sich auch selbst als störend und Mama belastend erfahren.
Vielen Dank für Ihr Interesse und auch für Ihre Anstrengungen, während der Pandemie eine für Erzieherinnen, Kinder und Eltern sichere Betreuung aufrecht zu erhalten, mit freundlichen Grüßen,

D. B. E.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Dr. Epple,

herzlichen Dank für Ihre Frage vom 13. Juli 2020.

Uns ist bewusst, dass viele Eltern und Familien in diesem Jahr einen höheren Betreuungsbedarf während der Sommerferien haben werden. Auch die Erzieherinnen und Erzieher, die in den letzten Monaten herausragende Arbeit geleistet haben, sollen die Möglichkeit für ihren wohlverdienten Urlaub bekommen. Deswegen setzen wir auf pragmatische Lösungen vor Ort bei der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen. Zudem ist seit heute auch die Ferientagesbetreuung wieder zulässig. In Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Jugendring haben wir die Ferienbetreuung auch noch einmal gestärkt.

Wir haben deshalb bereits im Mai 2020 an die Träger der Kindertageseinrichtungen appelliert, diesen Bedarf bei den Planungen zu möglichen Schließzeiten zu berücksichtigen und pragmatische Lösungen vor Ort, wie beispielsweise die Aufrechterhaltung einer zeitlich eingeschränkten Betreuung, zu suchen. Selbstverständlich haben aber auch die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen ein Recht auf Erholungsurlaub, daher gilt: Ein Verbot von Schließtagen gibt es nicht, sie sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich. Allerdings schließen Kindertageseinrichtungen auch im Sommer in der Regel maximal zwei bis drei Wochen.

Seit dem 1. Juli 2020 sind auch Ferientagesbetreuungen wieder zulässig und können für bis zu drei Monate ohne Betriebserlaubnis durchgeführt werden. Auch diese können einen großen Teil des erhöhten Betreuungsbedarfs abfangen.

Hinzu kommt das Sonderförderprogramm des Kultusministeriums: Der Bayerische Jugendring (BJR) führt derzeit im Auftrag des Kultusministeriums ein Sonderförderprogramm für Ferienangebote durch, das sich an Schulkinder der Jahrgangsstufen 1-6 richtet. Ein solches Programm ist erforderlich, da Ganztagsschulen und die Mittagsbetreuungen grundsätzlich keine Ferienbetreuung vorsehen. Schulkinder, die an Unterrichtstagen eine Ganztagsschule oder eine Mittagsbetreuung besuchen, sind somit in den Ferien in der Regel nicht betreut. Dies würde bei Eltern, die ihre Kinder während der Schulschließungen selbst betreuen müssen und daher ihren Jahresurlaub schon einbringen mussten, zu extremen Härten führen. Demgegenüber ist die staatliche und kommunale Förderung für Kindertageseinrichtungen (z. B. Horte für Schulkinder) darauf ausgelegt, eine Betreuung auch in den Ferienzeiten (abzüglich der förderrechtlich möglichen Schließtage) zu ermöglichen.

Nähere Informationen zum Sonderförderprogramm finden Sie hier: www.bjr.de/ferienportal.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Carolina Trautner

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