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Carolina Trautner
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Frage von Volker G. •

Frage an Carolina Trautner von Volker G. bezüglich Bildung und Erziehung

Als Vater, aber auch in meiner beruflichen Tätigkeit in der Jugendhilfe muss ich seit Wochen feststellen, dass die Interessen und Bedürfnisse der Kinder seit Monaten im Rahmen der Corona-Krise völlig ignoriert werden.
Sämtliche "Hotspots" entstanden auf Spargelfeldern, Faschingspartys, Apres-Ski-Partys, Schlachthöfen, Erdbeerfeldern, Freikirchen-Gottesdiensten, etc.
Absolut null nennenswertes Infektionsgeschehen entstand im Rahmen von Krippen, Kindergärten oder ähnlichem.

Meine 1. Frage: Wie erklären Sie sich folgenden Sachverhalt und was gedenken Sie dagegen KONKRET zu tun?
Aktuell hat z.B. das Landratsamt Augsburg festgelegt, dass bei der Eingewöhnung der Krippenkinder die Eltern nicht dabei sein dürfen. Das 2-jährige Kind soll dann vom ersten Tag an - wie am Paketschalter - der Erzieherin in die Hand gedrückt werden. Am besten noch mit Maske.
Nach den Erfahrungen mit unseren Kindern befinden sich während der Eingewöhnung max. 2-3 zusätzliche Eltern zu einer Zeit zusätzlich mit im Raum. Diese sitzen an einem festen Platz mit einem deutlichen Abstand zu den Kindern (so wie im Kino, Theather, etc. auch möglich). Gleichzeitig könnten die jeweiligen Eltern in den Situationen, in denen das Kind Trost benötigt, helfen, dass die Erzieherinnen engen Körperkontakt deutlch häufiger vermeiden könnten

Meine 2. Frage:
Wie erklären Sie mir, dass durch die Zutrittsbeschränkungen für Eltern in Kindergärten (siehe aktuelle Empfehlung des Bayr. Landesamtes für Gesundheit) die Infektionsgefahr in einem nur ansatzweise relevanten Rahmen reduziert wird - v.a. im Vergleich zu den erlaubten Veranstaltung, bei denen bis zu 100 Personen in einem geschlossenen Raum den ganzen Tag feiern darf und bei denen mit Sicherheit der "enthemmende Alkohol" (Zitat Hr. Söder) getrunken wird und es sehr wahrscheinlich auch regelmäßig zu einem spontanen und engen körperlichen Kontakt kommt.

Meine 3. Frage:
Wie erklären Sie sich, dass in einer SVE (Schulvorbereitenden Einrichtung) das Abstandsgebot bei den Kindern dadurch gewährleistet wird, dass die Kinder eine blaue Turnmatte mit ca. 2qm Größe bekommen, auf denen sie den ganzen Vormittag mit einem mitgebrachten Spielzeug spielen müssen / dürfen?
Wenn ich in meinem beruflichen Alltag als Sozialpädagogische Familienhilfe ein derartiges Erziehungsverhalten (ein Kind darf unter Sanktionsandrohung einen fest definierten, 2qm großen Platz über einen Zeitraum von 5 Stunden nur für den Klogang verlassen) bei Eltern beobachten würde, müsste ich aufgrund von Kindeswohlgefährdung (zu Recht) aktiv werden. Solche "Extremumsetzungen" der Empfehlungen sind definitiv kein Einzelfall. Ich akzeptiere als Antwort auch kein Verstecken hinter Phrasen oder das Wegschieben von Verantwortung. IHRE Politik lässt den Schulleitern, Kindergartenleitungen, etc. vor Ort keine andere Wahl, als möglichst überall auf Nummer sicher zu gehen.

Entsprechend die 4. Frage: Wann finden sich in den Empfehlungen der Ministerien, Landesämter, Landratsämter, etc. endlich eindeutige Anweisungen, dass das Kindeswohl (körperlich, psychisch UND seelisch) verbindlich zu berücksichtigen ist UND im Zweifelsfall die TATSÄCHLICHE Gefährdung des Kindeswohls höher zu bewerten ist, als die HYPOTHETISCHE Vermeidung einer Corona-Infektion?

5. Frage: Unsere Tochter hat im September den ersten Schultag. Wieso dürfen nach bisherigem Stand die Eltern nicht die erste Stunde gemeinsam mit ihren Kindern im Schulhaus verbringen, während es aber gleichzeitig erlaubt wäre, dass sämtliche 30 Kinder einer Klasse mit ihren Eltern in einem geschlossen Raum den ganzen Tag feiern könnten?

Die 6. und letzte Frage: Wann schaffen Sie endlich Klarheit in dem, was noch erlaubt ist?
Auf unserem Tagesausflug am Ammersee (05.07.) war auf der ersten Fahrt auf dem kompletten Schiff Maskenpflicht - auf der zweiten Fahrt (nach einem Umstiegszeit von 10 Minuten) mussten Masken nur in den Innenbereichen getragen werden - nicht aber an der frischen Luft (jeweils laut Durchsage des Kapitäns).

Zusammenfassend als Ewartung an Sie: Sorgen Sie dafür, dass Kinder nicht permanent als die größte Gefahrenquelle bei der Bewertung von Infektionsrisikos betrachtet werden (s. auch meine einleitenden Aussagen zu den TATSÄCHLICHEN Hotspots). Grenzen Sie lieber die Rechte der Erwachsenen ein und geben den Kindern in ALLEN Lebensbereichen Freiheiten. Hören Sie bitte endlich auf, durch Extremregelungen in den 5-6 Stunden Krippe, Kindergärten und Schulen so zu tun, als ob dadurch das Infektionsgeschehen in irgendeiner relevanten Höhe beeinflusst werden kann, während ringsherum das Erwachsenenleben nahezu täglich freier wird.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Groborsch,

Danke für Ihre Anfrage via abgeordnetenwatch.de, die mich am 13. Juli 2020 erreicht hat.

Gerne will ich auf Ihre Fragen eingehen, für die ich persönlich unmittelbar zuständig bin.

Für die Eltern bestand nie ein Betretungsverbot seitens des Freistaats Bayern. Eingewöhnungen konnten und können mit Anwesenheit der Eltern durchgeführt werden, wobei die Empfehlungen des Rahmen-Hygieneplans des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) berücksichtigt werden sollten. Es sollte also insbesondere der Abstand zu anderen Personen eingehalten werden. Zum eigenen Kind muss selbstverständlich kein Abstand gehalten werden. Jede Kita setzt die Empfehlungen des Rahmen-Hygieneplan in einem eigenen Schutz- und Hygienekonzept um. Fragen bezüglich des jeweiligen Hygienekonzeptes einer Kita sowie Vorgabe der jeweiligen Aufsichtsbehörden müssen von diesen Stellen beantwortet werden.

Die Bayerische Staatsregierung hat seit Ausbruch des Coronavirus die Bedürfnisse der Kinder immer im Blick behalten. Von Anfang an konnten Kinder die Kita besuchen, bei denen das Jugendamt das zur Sicherstellung des Kindeswohls für nötig befand. Der Kinderschutz hat auch in Corona-Zeiten oberste Priorität. Auch Eltern, die eine Erziehungsberatung in Anspruch nehmen, durften ihre Kinder deshalb in die Kita bringen. Wir wollten damit die Familien unterstützen, in denen durch die Pandemie oder auch unabhängig davon Belastungssituationen bestehen. Das Staatsinstitut für Frühpädagogik hat zudem eine Handreichung veröffentlicht „Bildung, Erziehung und Betreuung in Zeiten von Corona – Eine Handreichung für die Praxis der Kindertagesbetreuung“. Zu finden ist sie unter:

https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/ifp-handreichung_bildung_erziehung_betreuung_corona_19052020.pdf. Mit den dort enthaltenen Anregungen wird die Kindertagesbetreuung in Zeiten von Corona unterstützt, damit die Kinder ihre Kita als einen positiven, sicheren und angstfreien Ort erleben können.

Die Fragen, die die SVE und die Schule (Fragen 3 und 5) betreffen, liegen in der Verantwortung des Kultusministeriums. Diese Fragestellungen sind dort bekannt, ich darf Sie aber bitten, sich wegen einer Stellungnahme an die dort Verantwortlichen zu wenden. Ähnlich verhält es sich mit Ihrer Frage Nr. 6 (Tagesausflug). Dabei handelt es sich um einen Sachverhalt, der im Gesundheitsministerium geregelt wird, weshalb ich Ihnen auch hierzu keine verbindliche Aussage übermitteln kann.

Grundsätzlich können Sie sich auf der Internetseite des Bayerischen Innenministeriums und des Gesundheitsministeriums über die aktuellen Regelungen, die die meisten Alltagsfragen betreffen, informieren. Die Frage-Antwort Seiten werden dort laufend aktualisiert.

Mit freundlichen Grüßen

Carolina Trautner

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