Frage an Carolina Trautner von Thomas A. bezüglich Frauen
Wie stehen sie als Mitglied der CSU zu BDSM und sollten bestimmte Praktiken des BDSM verboten werden oder akzeptiert werden? Außerdem sollten bestimmte Praktiken vom Straftatbestand der Vergewaltigung ausgenommen werden?
Sehr geehrter Herr Ansgar,
vielen Dank für Ihre Frage hier bei abgeordnetenwatch.de.
Die sexuelle Orientierung und Neigung ist der wahrscheinlich privateste Lebensbereich eines jeden Einzelnen. Dabei gilt es aus meiner Sicht, die sexuelle Selbstbestimmung zu akzeptieren und zu respektieren.
Sie sprechen mit dem Bereich BDSM eine sensible Thematik an, da hier häufig Vorwürfe von sexueller Nötigung oder gar Vergewaltigung im Raum stehen können. Praktiken sind immer dann strafbar, wenn keine gegenseitige Einwilligung vorliegt oder durch das Verhalten die Grenzen der Sittenwidrigkeit überschritten werden. Der Schutz des Lebens und der Unversehrtheit sind so hohe Rechtsgüter, dass sie über allem anderen zu stehen haben. Dies halte ich für richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Carolina Trautner