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Carolina Trautner
CSU
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Frage von reinhard g. •

Frage an Carolina Trautner von reinhard g. bezüglich Senioren

Warum werden die Renten und Pensionen unterschiedlich berechnet.
Warum Zahlen Beamtre etc. nicht in die Renten- / Pensionskasse ein.
Weshalb gibt es bei der Mütterrente diese Unterscheidung und geht jetzt mit 1/2 Rentenpunkt auf Gemüterbesänftigum-

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Giegold,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch.de.

Unsere Systematik der Altersversorgung ist ein über die Jahrzehnte gewachsenes System. Beamtenpensionen sind in Deutschland noch nie Teil des umlagefinanzierten
Rentensystems gewesen. Die Altersbezüge werden vom Staat getragen. Würde man dies ändern wollen, müsste man berücksichtigen, dass für Beamte dann Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen wären, denen aber erhebliche Rentenzahlungen gegenüberstünden.
Gleichzeitig gilt es einzubeziehen, dass die Beamtenversorgung sowohl die gesetzliche als auch die betriebliche Altersversorgung darstellt.

Ich bekenne mich zum Beamtenstatus und zum Berufsbeamtentum. Für mich ist dies nicht nur ein leeres Wort oder eine Floskel. Es ist auch kein Auslaufmodell, sondern
ein Stabilitätsfaktor für Gesellschaft und Staat. Nur wenn der Staat im Wettbewerb um die besten Bewerber attraktive Bedingungen bietet, kann er den hohen Standard halten.

Das Vertrauen in die langfristige Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein hohes Gut in unserem Sozialstaat. Deshalb hat die CSU mit ihren Koalitionspartnern
CDU und SPD auf Bundesebene vereinbart, die gesetzliche Rente auf heutigem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 abzusichern und bei Bedarf durch Steuermittel sicherzustellen, dass der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen wird.

Für die Zeit danach haben wir eine Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ eingerichtet. Der Koalitionsvertrag beschreibt den Auftrag der Rentenkommission
wie folgt: „Für die Sicherung des Niveaus bei 48 Prozent werden wir in 2018 die Rentenformel ändern.“ Gleichzeitig sollen die Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren Rentensäulen
ab dem Jahr 2025 aufgegriffen werden. Es soll eine Empfehlung für einen verlässlichen Generationenvertrag vorlegt werden. Dabei streben wir eine doppelte Haltelinie an, die Beiträge und Niveau langfristig absichert.

Zudem wurde in Berlin vereinbart, die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang
gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, zu honorieren und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zuzusichern. Die Grundrente gilt für bestehende und zukünftige Grundsicherungsbezieher, die
35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen. Wir wollen auch, dass der Bezug sozialer staatlicher Leistungen und der neu geschaffenen Grundrente nicht dazu führt, dass selbstgenutztes Wohneigentum aufgegeben werden
muss.

Die CSU hat durchgesetzt, dass Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden,
seit dem 1. Juli 2014 Anspruch auf die sogenannte Mütterrente haben. Wir haben mit der Einführung der Mütterrente, also mit dem 2. von 3 Rentenpunkten, bereits einen großen Schritt für mehr Anerkennung, Gerechtigkeit und Sicherheit im Alter getan. Im Bayernplan
haben wir die Mütterrente II gefordert, um die Gerechtigkeitslücke gänzlich zu schließen. Sowohl bei den Sondierungsgesprächen für ein Jamaika-Bündnis als auch für eine Neuauflage der Großen Koalition standen alle anderen Parteien außer der CSU der Mütterrente II ablehnend gegenüber.

Der gefundene Kompromiss zur Erhöhung der Mütterrente um einen halben Entgeltpunkt
ist daher ein großer Erfolg der CSU für diese Rentner, zu dem ich mich ausdrücklich bekenne. Damit werden ab dem Jahr 2019 zweieinhalb Jahre Erziehungszeit angerechnet. Die CSU wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass am Ende alle Mütter mit Kindern vor 1992
auch hier den vollen Entgeltpunkt erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Carolina Trautner, MdL

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