Frage an Carolina Trautner von Max K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Trauter.
Bei der Verwandtschaft Affäre in Bayern wurden viele Abgeordnete erwischt und teilweise auch verurteilt.
Finden Sie es richtig das Abgeordnete die erwischt wurden jetzt wieder für den Bayerischen Landtag kandidieren ?
Sehr geehrter Herr Kolbe,
herzlichen Dank für Ihre Frage vom 28. August 2018.
Der Gesetzgeber hat aus meiner Sicht die richtigen Konsequenzen aus der sogenannten Verwandtenaffäre gezogen. Mit den Regelungen, die seit 2013 in Kraft sind, ist es verboten, Verwandte als Abgeordnetenmitarbeiter zu beschäftigen. Gleiches gilt für „Überkreuz-Beschäftigungen“ von Verwandten. Daneben hat sich der Bayerische Landtag Verhaltens- und Transparenzregeln gegeben, die ich ausdrücklich begrüße.
In unserem Rechtsstaat ist es so, dass juristisch relevante Tatbestände durch die Justiz sanktioniert werden, was ja auch in einigen Fällen geschehen ist – auch dies war völlig transparent.
Daher obliegt es aus meiner Sicht jedem Einzelnen, ob er sich wieder zur Wahl stellen und um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger werben möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Carolina Trautner, MdL