Frage an Carola Stauche von Martin M.
Hallo,
nach Artikel 38 Grundgesetz sind Abgeordnete nur ihrem Gewissen unterworfen. Entscheidungen über Abstimmungen im Deutschen Bundestag treffen Sie in dieser Gewissensfreiheit nach sorgfältiger Überlegung und Abwägung. Können Sie mir diese Überlegungen zum Kriegseintritt in Syrien näher erläutern?
Sehr geehrter Herr Müller,
gern lege ich Ihnen meine Gründe dar, für den Einsatz zu stimmen:
Unser gesamtes Zivilisationsmodell wird durch die Gräueltaten des sogenannten Islamischen Staates bedroht. Sie wollen unserem Gesellschaftsmodell, dem die Freiheit des Einzelnen zugrunde liegt und das Minderheiten schützt, ein Ende bereiten und dieses durch eine pseudo-religiöse Terrorherrschaft ersetzen. Diesem Bestreben müssen wir mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, ein Ende bereiten. Hierzu gehört neben der Diplomatie und der Entwicklungszusammenarbeit auch das Militär. Deutschland als größter Staat in der Europäischen Union kann angesichts der aktuellen Lage (Syrien, Anschläge von Paris, etc.) nicht untätig bleiben.
Die rechtliche Grundlage ist Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen in Verbindung mit Art. 42 Abs. 7 des Vertrags über die Europäische Union sowie diverse Resolutionen des UN-Sicherheitsrates. Wichtig ist mir, dass der Einsatz eingebettet ist in einen breiten politischen Ansatz, der von der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft getragen wird und politische, humanitäre, und militärische Ebenen hat.
Die gegenwärtige Situation ist für uns alle nicht angenehm. Doch wir müssen damit umgehen. Wie beschrieben, wird eine rein militärische Strategie nicht helfen; deshalb ist unser Vorgehen eingebettet in einen breiteren Ansatz. Und natürlich müssen Umfang, Ziele und Perspektiven des Einsatzes immer wieder überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Carola Stauche